Zeile 8: |
Zeile 8: |
| Eine stichprobenartige Untersuchung von 17 kommerziellen Hoodia-Produkten ergab mithilfe chromatographischer Nachweisverfahren, dass in den USA in 11 (ca. 2/3) der Proben Hoodia nicht nachgewiesen werden konnte. | | Eine stichprobenartige Untersuchung von 17 kommerziellen Hoodia-Produkten ergab mithilfe chromatographischer Nachweisverfahren, dass in den USA in 11 (ca. 2/3) der Proben Hoodia nicht nachgewiesen werden konnte. |
| | | |
− | Für Hoodia-Produkte existiert keine Zulassung als Arzneimittel. Derartige Produkte unterliegen in der EU der Novel-Food-Verordnung (EG) Nr. 258/97 aus dem Jahr 1997: Für Lebensmittel und Lebensmittelzusätze, die vor dem 15. Mai 1997 nicht am europäischen Markt erhältlich waren, ist demnach ein wissenschaftlicher Beweis der Produktsicherheit zu erbringen. In der Folge wurden Hoodia-Schlankheitsprodukte am 31. März 2005 vom Niederländischen Markt genommen. <ref>nutraingredients (2005). Hoodia´s uncertain future in Europe, http://www.nutraingredients.com/news/ng.asp?id=60065</ref> In der EU, und damit auch in Österreich, sind Hoodia-Produkte wegen ihrer Neuartigkeit weder als Lebensmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und somit illegal. <ref>Riediger KD (2006). AGES, Institut für Lebensmitteluntersuchung</ref><ref>http://www.oeaz.at/zeitung/3aktuell/2006/06/serie/serie6_2006phyto.html</ref> | + | Für Hoodia-Produkte existiert keine Zulassung als Arzneimittel. Derartige Produkte unterliegen in der EU der Novel-Food-Verordnung (EG) Nr. 258/97 aus dem Jahr 1997: Für Lebensmittel und Lebensmittelzusätze, die vor dem 15. Mai 1997 nicht am europäischen Markt erhältlich waren, ist demnach ein wissenschaftlicher Beweis der Produktsicherheit zu erbringen. In der Folge wurden Hoodia-Schlankheitsprodukte am 31. März 2005 vom niederländischen Markt genommen. <ref>nutraingredients (2005). Hoodia´s uncertain future in Europe, http://www.nutraingredients.com/news/ng.asp?id=60065</ref> In der EU, und damit auch in Österreich, sind Hoodia-Produkte wegen ihrer Neuartigkeit weder als Lebensmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und somit illegal. <ref>Riediger KD (2006). AGES, Institut für Lebensmitteluntersuchung</ref><ref>http://www.oeaz.at/zeitung/3aktuell/2006/06/serie/serie6_2006phyto.html</ref> |
| | | |
| ==Vermarktung== | | ==Vermarktung== |
| [[image:hoodia.jpg|thumb]] | | [[image:hoodia.jpg|thumb]] |
− | Eine Lizenz zur weltweiten Vermarktung des Appetitzüglers P57 wurde vom südafrikanischen ''Rat für Wissenschaftliche und Industrielle Forschung (CSIR)'' die "Entwicklungsrechte" für Hoodia-Produkte an die britische Pharmafirma Phytopharman verkauft. Der amerikanische Pharmakonzern Pfizer übernahm 2001 für 32 Millionen Dollar die Lizenzrechte. Die Geschichte um Hoodia und ihre Vermarktung als Appetitzügler sorgte jedoch für weltweite Schlagzeilen. Es gelang den afrikanischen Buschleuten unter Mithilfe des terre des hommes-Partners WIMSA, der "Arbeitsgruppe für einheimische Minderheiten im südlichen Afrika" sowie des südafrikanischen WIMSA-Menschenrechtsanwalts Roger Chennels, geringe Gewinnanteile (genau 0,003% des Nettogewinns) an der Vermarktung ihres traditionellen Wissens von Pfizer/Phytopharm einzuklagen. Pfizer löste seine Abteilung für Naturprodukte auf, zog sich aus dem Geschäft zurück und gab seine Lizenzrechte an die englische Phytopharm zurück. Offenbar gelang es dem Pharmariesen nicht, ein verkauffähiges und wirksames Appetitzügler-Mittel aus Hoodia auf den Markt zu bringen. Phytopharm hatte im Dezember 2004 einen Lizenzvertrag und einen Vertrag zur gemeinsamen Erforschung der Hoodia-Pflanze mit dem niederländisch-britischen Konsumgüterkonzern Unilever abgeschlossen. | + | Eine Lizenz zur weltweiten Vermarktung des Appetitzüglers P57 wurde vom südafrikanischen ''Rat für Wissenschaftliche und Industrielle Forschung (CSIR)'' die "Entwicklungsrechte" für Hoodia-Produkte an die britische Pharmafirma Phytopharman verkauft. Der amerikanische Pharmakonzern Pfizer übernahm 2001 für 32 Millionen Dollar die Lizenzrechte. Die Geschichte um Hoodia und ihre Vermarktung als Appetitzügler sorgte jedoch für weltweite Schlagzeilen. Es gelang den afrikanischen Buschleuten unter Mithilfe des terre des hommes-Partners WIMSA, der "Arbeitsgruppe für einheimische Minderheiten im südlichen Afrika" sowie des südafrikanischen WIMSA-Menschenrechtsanwalts Roger Chennels, geringe Gewinnanteile (genau 0,003% des Nettogewinns) an der Vermarktung ihres traditionellen Wissens von Pfizer/Phytopharm einzuklagen. Pfizer löste seine Abteilung für Naturprodukte auf, zog sich aus dem Geschäft zurück und gab seine Lizenzrechte an die englische Phytopharm zurück. Offenbar gelang es dem Pharmariesen nicht, ein auf Hoodia basierendes verkaufsfähiges und wirksames Appetitzügler-Mittel auf den Markt zu bringen. Phytopharm hatte im Dezember 2004 einen Lizenzvertrag und einen Vertrag zur gemeinsamen Erforschung der Hoodia-Pflanze mit dem niederländisch-britischen Konsumgüterkonzern Unilever abgeschlossen. |
| | | |
| ==Wissenschaftliche Studienlage== | | ==Wissenschaftliche Studienlage== |
− | Es liegt zu den appetitzügelnden Wirkungen von Hoodie lediglich ein einziger wissenschaftlicher Bericht über die Wirkung von P57AS3 vor, und zwar aus einem Tierversuch bei Ratten. <ref>(5) MacLean DB, Luo L-G; Brain Research 2004, 1020, 1-11.</ref> In einem Versuch wurde dabei die Wirkung auf den Hypothalamus untersucht. Dabei wurde der Wirkstoff experimentell direkt in eine Hirnkammer gespritzt (in den 3. Ventrikel) und dies führte bei den Ratten zu einer dosisabhängigen Reduktion der Nahrungsaufnahme um 40 bis 60%. Fraglich bleibt, ob der Naturstoff die Blut-Hirnschranke zu überwinden vermag. Von diesem Versuch am Tier abgesehen, wurden bisher keine klinischen Daten in Fachjournalen publiziert. | + | Es liegt zu den appetitzügelnden Wirkungen von Hoodie lediglich ein einziger wissenschaftlicher Bericht über die Wirkung von P57AS3 vor, und zwar aus einem Tierversuch bei Ratten. <ref>(5) MacLean DB, Luo L-G; Brain Research 2004, 1020, 1-11.</ref> In einem Versuch wurde dabei die Wirkung auf den Hypothalamus untersucht. Der Wirkstoff wurde experimentell direkt in eine Hirnkammer gespritzt (in den 3. Ventrikel) und dies führte bei den Ratten zu einer dosisabhängigen Reduktion der Nahrungsaufnahme um 40 bis 60%. Fraglich bleibt, ob der Naturstoff die Blut-Hirnschranke zu überwinden vermag. Von diesem Versuch am Tier abgesehen, wurden bisher keine klinischen Daten in Fachjournalen publiziert. |
| | | |
| ==Hoodia und Artenschutz== | | ==Hoodia und Artenschutz== |