Der Name wurde im Artikel anonymisiert in Abwägung zwischen Opferschutz und Persönlichkeitsrecht des Herrn B. Diese Entscheidung ist problematisch, da diese Anonymisierung die Wiederholung solcher Taten erleichtert. Tatsächlich handelt es sich bei Herrn B. um einen Wiederholungstäter und eine Untersuchung seines Hintergrunds wurde in der Vergangenheit von seinen Arbeitgebern versäumt. Ggf. sollte die Anonymisierung aufgehoben werden.