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| ==Rezeption und Kritik== | | ==Rezeption und Kritik== |
− | Der ''Berufverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen BDP'' gab 1994 folgende Pressemitteilung heraus: | + | In den Jahren 1992 bis 1993 erschienen innerhalb von 15 Monaten allein in der Schweizer Presse 2.727 kritische Artikel über den VPM. Fast jeder Artikel enthält einen Sektenvorwurf. Ehemalige Mitglieder beklagen autoritäre Strukturen und dass ein Abweichen von der "richtigen Meinung" nicht geduldet werde. Es gebe eine sehr klare Freund/Feind-Einteilung. Auch die Wissenschaftlichkeit der Methoden des Vereins wurde mehrfach in Frage gestellt. Mit dem Bundesgerichtsurteil von 1996 gegen die Fichierung von VPM-Mitgliedern durch die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich kam die Kampagne größtenteils zum Erliegen.<ref>[http://www.servat.unibe.ch/dfr/c1122360.html Universität Bern: Bundesgerichtsurteil BGE 121-360 "VPM-Fichen" vom 28. November 1996: Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Regierungsrat des Kantons Zürich]</ref> |
− | :''Der BDP hält an seiner Einschätzung fest, dass es sich beim VPM um einen Psychokult handelt, der durch seinen Namen bei Behörden, in Fachkreisen und der allgemeinen Öffentlichkeit den Eindruck einer psychologisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft zu erwecken sucht und sich zudem nach außen den Anschein einer karitativen Organisation gibt, die Menschen in persönlichen Schwierigkeiten oder bei persönlichen Nöten mit psychologischem Rat und mit psychotherapeutischer Behandlung Hilfe leistet. Diese sogenannte psychotherapeutische Betätigung des VPM entbehrt jedoch nach Auffassung des BDP jedweder fachlichen Grundlage.'' | + | |
− | | + | Der „Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.“ (BDP) gab 1994 folgende Pressemitteilung heraus: |
− | Auch die ''Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e. V.'' (DGIP), die sich wissenschaftlich anerkannt auf das Werk von Adler stützt, bezog zur Berufung des VPM auf Alfred Adler kritisch Stellung: | + | |
− | :''Der Bundesvorstand der DGIP distanziert sich von den Aktivitäten und psychologischen Auffassungen des VPM. Dieser beruft sich zwar in seiner Theoriebildung ebenso wie die DGIP auf die Individualpsychologie Alfred Adlers. Der sektenhafte Anspruch des VPM und seiner Organisationen auf eine Art Definitionsmonopol steht aber im krassen Widerspruch zur wissenschaftlichen Orientierung der Individualpsychologie.'' | + | :''„Der BDP hält an seiner Einschätzung fest, daß es sich beim VPM um einen Psychokult handelt, der durch seinen Namen bei Behörden, in Fachkreisen und der allgemeinen Öffentlichkeit den Eindruck einer psychologisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft zu erwecken sucht und sich zudem nach außen den Anschein einer caritativen Organisation gibt, die Menschen in persönlichen Schwierigkeiten oder bei persönlichen Nöten mit psychologischem Rat und mit psychotherapeutischer Behandlung Hilfe leistet. Diese sogenannte psychotherapeutische Betätigung des VPM entbehrt jedoch nach Auffassung des BDP jedweder fachlichen Grundlage.“''<ref name="Report Psychologie, 1994">Report Psychologie 19, August 1994, zusätzlich Pressemitteilung, Informationen Deutscher Psychologen vom 15. Juli 1994</ref> |
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| + | Auch die „Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e. V.“ (DGIP), die sich wissenschaftlich anerkannt auf das Werk von Adler stützt, bezog zur Berufung des VPM auf Alfred Adler kritisch Stellung: |
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| + | :''„Der Bundesvorstand der DGIP distanziert sich von den Aktivitäten und psychologischen Auffassungen des VPM. Dieser beruft sich zwar in seiner Theoriebildung ebenso wie die DGIP auf die Individualpsychologie Alfred Adlers. Der sektenhafte Anspruch des VPM und seiner Organisationen auf eine Art Definitionsmonopol steht aber im krassen Widerspruch zur wissenschaftlichen Orientierung der Individualpsychologie.“''<ref name="DGIP, 1994">Aus einer Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie e. V., in: ''Psychologie Heute'', Mai 1994</ref> |
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| + | 1996 legte die Bundesregierung einen Entwurf für eine Informationsbroschüre vor, in dem unter anderem auch der VPM thematisiert wurde. Dagegen wehrte sich der Verein mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies diesen Antrag des VPM u. a. wie folgt ab: |
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| + | :''„Vor dem Hintergrund der gesamten vorstehenden Ausführungen erweist sich auch die zusammenfassende Einschätzung in der geplanten Broschüre ..., „für den einzelnen besteh(e) die Gefahr, daß eine tiefe Abhängigkeit zu der Gruppe entsteht, der individuelle Lebenslauf den Gruppennormen und dem 'Gemeinschaftsgefühl' angepasst wird und so eine zunehmende Entfremdung zum bisherigen sozialen und persönlichen Umfeld entsteht", bei summarischer Prüfung als sachliches Werturteil, das auf einem vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht. Das oben näher beschriebene Konzept des VPM einer Steigerung des Gemeinschaftsgefühls, der Absolutheits- und Heilsanspruch sowie die subtilen Macht- und Kontrollmechanismen lassen die Warnung der Antragsgegnerin'' (gemeint ist hier die Bundesregierung)'', es bestehe die „Gefahr" der Gruppenanpassung und Abhängigkeit sowie der Entfremdung, als nicht unsachlich erscheinen. Eine solche Gefährdung kommt nicht nur für Mitglieder des VPM, sondern für alle in Betracht, die an den Aktivitäten des VPM und seiner Mitglieder teilnehmen. Hierzu zählen nicht nur (junge) Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche, die ebenfalls eine Zielgruppe des VPM sind.“''<ref name="OVG, 1996">Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 1996 (Az. 5 B 168/94), S. 18</ref> |
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| ==Literatur== | | ==Literatur== |