| [[image: HyperschallGebbenslebenPegel.png|thumb|320px|Angebliche Schallpegel von Hyperschallquellen<ref name="elektrosmog">Reiner Gebbensleben: Elektrosmog – was wirklich dahinter steckt (von Gebbensleben im Internet verbreitete Abhandlung, 2011)</ref>]] | | [[image: HyperschallGebbenslebenPegel.png|thumb|320px|Angebliche Schallpegel von Hyperschallquellen<ref name="elektrosmog">Reiner Gebbensleben: Elektrosmog – was wirklich dahinter steckt (von Gebbensleben im Internet verbreitete Abhandlung, 2011)</ref>]] |
− | Gebbensleben gibt auch Schallpegel in dB (Dezibel) an, wobei aber unklar ist, was er unter "Emissionspegel" versteht, d.h. in welcher Entfernung von der Schallquelle die genannten Werte gelten sollen. Ebenso unklar ist die Bezugsgröße bei seinen Pegeln.<ref>Ein Pegel L in dB ist ein "Verhältnismaß", d.h. er gibt an, um wieviel größer oder kleiner eine Messgröße gegenüber einem Bezugswert ist. Beispielsweise ist der Schalldruckpegel gegeben durch L = 20 lg(p<sub>rms</sub>/p<sub>ref</sub>), dabei ist p<sub>rms</sub> der [http://de.wikipedia.org/wiki/Quadratisches_Mittel quadratische Mittelwert] (auch RMS-Wert, root mean square) des Schalldrucks und p<sub>ref</sub> der Bezugsschalldruck. Bei Luftschall im Hörfrequenzbereich hat p<sub>ref</sub> üblicherweise den Wert 20 µPa. Das hat historische und andere Gründe, so liegt die menschliche Hörschwelle bei einer Frequenz von 1000 Hz im Mittel (allerdings mit großen individuellen Abweichungen) bei etwa 20 µPa. Bei einer vollständige Angabe eines Pegels wird der Bezugswert mit genannt; bei Schallpegeln heißt es dann z.B. 70 dB ''re 20 µPa''.</ref> Er sagt zwar, 0 dB entspräche der "Wahrnehmungsschwelle", aber nicht, welche physikalische Größe (also z.B. Schalldruck oder Teilchengeschwindigkeit) und welchen Wert er meint. Davon abgesehen hantiert Gebbensleben mit mathematisch grotesken Werten von mehreren hundert bis über 1000 dB. So erzeuge eine 23 Watt-Energiesparlampe einen Hyperschallpegel von "310 dB". Nimmt man als "Wahrnehmungsschwelle" einen Schalldruck von 20 µPa an, der Standardwert für den Hörfrequenzbereich, so müsste diese Lampe eine Leistung von 10<sup>19</sup> Watt in Form von Schall abstrahlen.<ref>Für diese Rechnung wurde angenommen, dass der von Gebbensleben genannte Pegel der sogen. Schallleistungspegel ist, d.h. er herrscht auf einer Kugel mit 1 m<sup>2</sup> Oberfläche mit der (punktförmig gedachten) Schallquelle im Mittelpunkt, oder vereinfacht gesagt, in etwa 30 cm Abstand von der Quelle. Der Bezugsschalldruck von 20 µPa entspricht dann ziemlich genau einer abgestrahlten Schallleistung von 1 pW und die von Gebbensleben behaupteten "310 dB" dem 10<sup>31</sup>-fachen davon oder 10<sup>19</sup> W. Nach [http://de.statista.com/statistik/daten/studie/153631/umfrage/installierte-energiekapazitaeten-weltweit-im-jahr-2009/ Daten von statista.com] entspräche das etwa dem 7-Millionen-fachen der weltweit installierten Kraftwerksleistung.</ref> | + | Gebbensleben gibt auch Schallpegel in dB (Dezibel) an, wobei aber unklar ist, was er unter "Emissionspegel" versteht, d.h. in welcher Entfernung von der Schallquelle die genannten Werte gelten sollen. Ebenso unklar ist die Bezugsgröße bei seinen Pegeln.<ref>Ein Pegel L in dB ist ein "Verhältnismaß", d.h. er gibt an, um wieviel größer oder kleiner eine Messgröße gegenüber einem Bezugswert ist. Beispielsweise ist der Schalldruckpegel gegeben durch L = 20 lg(p<sub>rms</sub>/p<sub>ref</sub>), dabei ist p<sub>rms</sub> der [http://de.wikipedia.org/wiki/Quadratisches_Mittel quadratische Mittelwert] (auch RMS-Wert, root mean square) des Schalldrucks und p<sub>ref</sub> der Bezugsschalldruck. Bei Luftschall im Hörfrequenzbereich hat p<sub>ref</sub> üblicherweise den Wert 20 µPa. Das hat historische und andere Gründe, so liegt die menschliche Hörschwelle bei einer Frequenz von 1000 Hz im Mittel (allerdings mit großen individuellen Abweichungen) bei etwa 20 µPa. Bei einer vollständige Angabe eines Pegels wird der Bezugswert mit genannt; bei Schallpegeln heißt es dann z.B. 70 dB ''re 20 µPa''.</ref> Er sagt zwar, 0 dB entspräche der "Wahrnehmungsschwelle", aber nicht, welche physikalische Größe (also z.B. Schalldruck oder Teilchengeschwindigkeit) und welchen Zahlenwert er meint. Davon abgesehen hantiert Gebbensleben mit mathematisch grotesken Werten von mehreren hundert bis über 1000 dB. So erzeuge eine 23 Watt-Energiesparlampe einen Hyperschallpegel von "310 dB". Nimmt man als "Wahrnehmungsschwelle" einen Schalldruck von 20 µPa an, der Standardwert für den Hörfrequenzbereich, so müsste diese Lampe eine Leistung von 10<sup>19</sup> Watt in Form von Schall abstrahlen.<ref>Für diese Rechnung wurde angenommen, dass der von Gebbensleben genannte Pegel der sogen. Schallleistungspegel ist, d.h. er herrscht auf einer Kugel mit 1 m<sup>2</sup> Oberfläche mit der (punktförmig gedachten) Schallquelle im Mittelpunkt, oder vereinfacht gesagt, in etwa 30 cm Abstand von der Quelle. Der Bezugsschalldruck von 20 µPa entspricht dann ziemlich genau einer abgestrahlten Schallleistung von 1 pW und die von Gebbensleben behaupteten "310 dB" dem 10<sup>31</sup>-fachen davon oder 10<sup>19</sup> W. Nach [http://de.statista.com/statistik/daten/studie/153631/umfrage/installierte-energiekapazitaeten-weltweit-im-jahr-2009/ Daten von statista.com] entspräche das etwa dem 7-Millionen-fachen der weltweit installierten Kraftwerksleistung.</ref> |