Eine Masernparty ist nach Definition der WHO ein klarer Fall von Kindesmisshandlung und erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Ärzte, die öffentlich eine Teilnahme an Masern-Partys empfehlen, begehen nicht nur einen Kunstfehler, sondern machen sich unter Umständen sogar strafbar. Nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) kann die Weiterverbreitung von Krankheitserregern mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 75 Abs. 3 IfSG). Gegen Ärzte die die Weiterverbreitung von Masern zulassen können auch berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden. | Eine Masernparty ist nach Definition der WHO ein klarer Fall von Kindesmisshandlung und erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Ärzte, die öffentlich eine Teilnahme an Masern-Partys empfehlen, begehen nicht nur einen Kunstfehler, sondern machen sich unter Umständen sogar strafbar. Nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) kann die Weiterverbreitung von Krankheitserregern mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 75 Abs. 3 IfSG). Gegen Ärzte die die Weiterverbreitung von Masern zulassen können auch berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden. |