Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
400 Bytes hinzugefügt ,  23:25, 26. Okt. 2014
Zeile 6: Zeile 6:  
Als Anwalt vertritt er häufig Jagdgegner und [[Tierrechte|Tierrechtler]], welche dem [[Universelles Leben|Universellen Leben]] nahestehen, sowie Gegner des deutschen Kammerzwanges. Daneben tritt er auch als Gegner der Gentechnik auf, insbesondere der so genannten grünen Gentechnik und der Firma Monsanto.<ref>http://www.buergeranwalt.com/category/gruene-gentechnik/</ref> Für die umstrittene Band [[Die Bandbreite]] klagte er gegen die Verbreitung des Vorwurfs, sie sei antisemitisch.
 
Als Anwalt vertritt er häufig Jagdgegner und [[Tierrechte|Tierrechtler]], welche dem [[Universelles Leben|Universellen Leben]] nahestehen, sowie Gegner des deutschen Kammerzwanges. Daneben tritt er auch als Gegner der Gentechnik auf, insbesondere der so genannten grünen Gentechnik und der Firma Monsanto.<ref>http://www.buergeranwalt.com/category/gruene-gentechnik/</ref> Für die umstrittene Band [[Die Bandbreite]] klagte er gegen die Verbreitung des Vorwurfs, sie sei antisemitisch.
   −
Die Internetseite seiner Kanzlei dient ihm zugleich als Blog, in dem er seine Weltsicht verbreitet. Zusammen mit dem Autor und Finanzberater Hans-Wolff Graf gründete er den Verein ''Perspektive ohne Grenzen&nbsp;e.V.'' und entwarf eine neue Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, die auf eine Postkarte passt.<ref>http://www.d-perspektive.de/fileadmin/download/rechtskonzept/rechtskonzept.pdf, Seite 80</ref> Im Internet betreibt Storr auch die Webseite "matrix-ade.de".<ref>Impressum:<br>Inhaltlich verantwortlich für dieses Internetangebot ist:<br>Dominik Storr<br>Marderweg 10<br>55442 Stromberg<br>Kontakt: info@matrix-ade.de</ref>
+
Die Internetseite seiner Kanzlei dient ihm zugleich als Blog, in dem er seine Weltsicht verbreitet. Zusammen mit dem Autor und Finanzberater Hans-Wolff Graf gründete er den Verein ''Perspektive ohne Grenzen&nbsp;e.V.'' und entwarf eine neue Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, die auf eine Postkarte passt.<ref>http://www.d-perspektive.de/fileadmin/download/rechtskonzept/rechtskonzept.pdf, Seite 80</ref> Im Internet betreibt Storr auch die Webseite "matrix-ade.de".<ref>Impressum:<br>Inhaltlich verantwortlich für dieses Internetangebot ist:<br>Dominik Storr<br>Marderweg 10<br>55442 Stromberg<br>Kontakt: info@matrix-ade.de</ref> Auf seiner eigenen Webseite charakterisiert sich Storr selbst bescheiden folgendermaßen: ''..Seine langjährigen Erfahrungen in vielen Bereichen sowie sein enormes Wissen und Abstraktionsvermögen befähigen ihn, ein System mit klaren Strukturen und Funktionsweisen aufzuzeigen, das die meisten Menschen in dieser Deutlichkeit nicht sehen können...''<ref>http://www.matrix-ade.de/referenten/</ref>
    
Storr ist Kritiker der parlamentarischen Demokratie und Nichtwähler, wie er im September 2009 in der ARD mitteilte. Die parlamentarische Demokratie wird von ihm als "parteiengelenkte Scheindemokratie" bezeichnet, mit einer seiner Meinung nach fehlerhaften Einteilung politischer Ansichten in ein Rechts/Links-Spektrum. Seiner Ansicht nach wird die Bundesrepublik von [[Globale Elite|fremden Eliten]] und Netzwerken beherrscht. Auf Kritik reagiert er mit der Einordnung der Kritiker in sein verschwörungstheoretisches Weltbild sowie mit Klagedrohungen und Klagen. So setzte er vor Gericht durch, dass man sein Denken nicht rechtsradikal nennen darf.<ref>[http://openjur.de/u/32440.html LG Würzburg Az: 21 O 179/10]</ref><ref>OLG Bamberg, Az. 4 U 109/10</ref> Im September 2012 wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht die dazu ergangenen Urteile des Landgerichts Würzburg und des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben, da sie den Beklagten in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzen.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-077.html Pressemitteilung Nr. 77/2012 des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2012]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html BVerfG, 1 BvR 2979/10 vom 17.9.2012] Der Beklagte hatte sich gegenüber Storr u.a. folgendermaßen geäußert: ''"Wer wie Sie meint, die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen, muss es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden."''</ref> Storr mutmaßte daraufhin, dass die Entscheidung des BVG dazu diene, "gegenüber Menschen, die sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen, ein politisches Signal zu setzen".<ref>www.buergeranwalt.com/2012/11/15/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-sieht-die-meinungsfreiheit-eines-internet-stalkers-verletzt-erhalt-rufmord-im-internet-dadurch-grunes-licht/</ref>
 
Storr ist Kritiker der parlamentarischen Demokratie und Nichtwähler, wie er im September 2009 in der ARD mitteilte. Die parlamentarische Demokratie wird von ihm als "parteiengelenkte Scheindemokratie" bezeichnet, mit einer seiner Meinung nach fehlerhaften Einteilung politischer Ansichten in ein Rechts/Links-Spektrum. Seiner Ansicht nach wird die Bundesrepublik von [[Globale Elite|fremden Eliten]] und Netzwerken beherrscht. Auf Kritik reagiert er mit der Einordnung der Kritiker in sein verschwörungstheoretisches Weltbild sowie mit Klagedrohungen und Klagen. So setzte er vor Gericht durch, dass man sein Denken nicht rechtsradikal nennen darf.<ref>[http://openjur.de/u/32440.html LG Würzburg Az: 21 O 179/10]</ref><ref>OLG Bamberg, Az. 4 U 109/10</ref> Im September 2012 wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht die dazu ergangenen Urteile des Landgerichts Würzburg und des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben, da sie den Beklagten in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzen.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-077.html Pressemitteilung Nr. 77/2012 des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2012]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html BVerfG, 1 BvR 2979/10 vom 17.9.2012] Der Beklagte hatte sich gegenüber Storr u.a. folgendermaßen geäußert: ''"Wer wie Sie meint, die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen, muss es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden."''</ref> Storr mutmaßte daraufhin, dass die Entscheidung des BVG dazu diene, "gegenüber Menschen, die sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen, ein politisches Signal zu setzen".<ref>www.buergeranwalt.com/2012/11/15/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-sieht-die-meinungsfreiheit-eines-internet-stalkers-verletzt-erhalt-rufmord-im-internet-dadurch-grunes-licht/</ref>
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü