Am 25. Mai 2004 fanden an beiden Wohnsitzen Schneiders Hausdurchsuchungen statt. Ihm wurden Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Anlass war ein Pamphlet, das Schneider unter dem Titel "Oh Holocaust, wie haste Dir verändert!" im Sommer 2003 veröffentlichte. Im Juli 2008 erging gegen Schneider ein Urteil des Landgerichts Koblenz wegen "Volksverhetzung u.a."<ref>Aktenzeichen 2010 Js 10101/04 – 13 Ns</ref> Eine vom Verurteilten angestrengte Revision blieb erfolglos.<ref>OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.2009, 1 Ss 154/09 – 1 Ws 77/09</ref> | Am 25. Mai 2004 fanden an beiden Wohnsitzen Schneiders Hausdurchsuchungen statt. Ihm wurden Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Anlass war ein Pamphlet, das Schneider unter dem Titel "Oh Holocaust, wie haste Dir verändert!" im Sommer 2003 veröffentlichte. Im Juli 2008 erging gegen Schneider ein Urteil des Landgerichts Koblenz wegen "Volksverhetzung u.a."<ref>Aktenzeichen 2010 Js 10101/04 – 13 Ns</ref> Eine vom Verurteilten angestrengte Revision blieb erfolglos.<ref>OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.2009, 1 Ss 154/09 – 1 Ws 77/09</ref> |