− | Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse hatten sich bereits im Jahr 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke war damals offenbar die finanzielle Attraktivität junger, gesunder, "alternativmedizinisch" ausgerichteter Beitragszahler für diese Kassen. Der entscheidende Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gruppierte daraufhin am 16. Oktober 2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden ein und erließ lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als 6 Monate bestehen, eine Ausnahme für Krankenkassen, die Modellversuche durchführten. | + | Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse hatten sich bereits im Jahr 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Dies wurde offenbar als Möglichkeit gesehen, einen Zustrom junger, gesunder, "alternativmedizinisch" ausgerichteter Beitragszahler in diese Kassen zu erreichen. Der entscheidende Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gruppierte daraufhin am 16. Oktober 2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden ein und erließ lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als sechs Monate bestehen, eine Ausnahme für Krankenkassen, die Modellversuche durchführten. |
| Ab dem 1. Januar 2007, nach der Veröffentlichung der GERAC-Studien, zahlen nun alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunkturleistungen im Rahmen einer rein symptomatischen Schmerzbehandlung bei bestimmten Indikationen. Dazu gehören: | | Ab dem 1. Januar 2007, nach der Veröffentlichung der GERAC-Studien, zahlen nun alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunkturleistungen im Rahmen einer rein symptomatischen Schmerzbehandlung bei bestimmten Indikationen. Dazu gehören: |