− | In den 1980er Jahren suchten die Befürworter der Chelattherapie in Deutschland den Eindruck zu erwecken, Chelatbildner wie EDTA seien zugelassene Arzneimittel und die Therapie somit seriös. So schrieb Martin (1986): <ref>Martin CD: Die Chelattherapie. Universitas Verlag, 1986</ref> 'Wir verfügen in Deutschland über ein beim Bundesgesundheitsamt in Berlin ordnungsgemäß zugelassenes EDTA-Präparat für die Behandlung von Verschlusskrankheiten'. Tatsächlich war das Mittel bereits vor 1976 zugelassen worden und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem kein Wirksamkeitsnachweis für eine Arzneimittelzulassung in Deutschland notwendig war. Das entsprechende Präparat hatte damals auch nur eine Zulassung für ganz bestimmte Indikationen (z.B. diagnostischer Bleitest und Therapie akuter, chronischer und latenter Bleivergiftungen, Entfernung von Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Kobalt, Kupfer, Nickel, Chrom, Mangan, Quecksilber, Vanadium und Zink und von Radioisotopen wie Uran). Für Gefäßerkrankungen oder die anderen von Chelattherapeuten genannten Indikationen war das Präparat nicht zugelassen.<ref name='Meyer'></ref> | + | In den 1980er Jahren suchten die Befürworter der Chelattherapie in Deutschland den Eindruck zu erwecken, Chelatbildner wie EDTA seien zugelassene Arzneimittel und die Therapie somit seriös. So schrieb Martin: ''"Wir verfügen in Deutschland über ein beim Bundesgesundheitsamt in Berlin ordnungsgemäß zugelassenes EDTA-Präparat für die Behandlung von Verschlusskrankheiten"''.<ref>Martin CD: Die Chelattherapie. Universitas Verlag, 1986</ref> Tatsächlich war das Mittel bereits vor 1976 zugelassen worden und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem kein Wirksamkeitsnachweis für eine Arzneimittelzulassung in Deutschland notwendig war. Das entsprechende Präparat hatte damals auch nur eine Zulassung für ganz bestimmte Indikationen (z.B. diagnostischer Bleitest und Therapie akuter, chronischer und latenter Bleivergiftungen, Entfernung von Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Kobalt, Kupfer, Nickel, Chrom, Mangan, Quecksilber, Vanadium und Zink und von Radioisotopen wie Uran). Für Gefäßerkrankungen oder die anderen von Chelattherapeuten genannten Indikationen war das Präparat nicht zugelassen.<ref name='Meyer'></ref> |