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==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) kam im Jahr 2002 zur Ansicht, dass Chitosan weder pharmakologisch oder immunologisch wirke, sondern hauptsächlich dadurch, dass es Nahrungsfett absorbiere.<ref>arznei-telegramm: Abnehmen mit Chitosan (Redumin u.a.)? AT, Nr.3, 33, 2002</ref> Dies spielte den Chitosananbietern in die Hände, da für die Vermarktung als Medizinprodukt keine klinischen Studien wie bei Arzneimitteln erforderlich sind. Somit half die zuständige Arzneimittelbehörde einem fragwürdigen, nutzlosen Produkt, das zumindest von einigen Gerichten vom Markt gezogen wurde, indem es zunächst als Arzneimittel ein gestuft wurde, durch die Hintertür wieder zur Verkehrsfähigkeit. Auf diese Weise sparen die Anbieter Millionen für die Arzneimittelzulassung und benötigen keinerlei Wirksamkeitsnachweis für ihr nachweislich unwirksames Medizinprodukt. Damit teilt sich Chitosan das Marktsegment mit unwirksamen Methoden wie [[CM3-Kapseln]], die ebenfalls nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukte eingestuft wurden.
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) kam im Jahr 2002 zur Ansicht, dass Chitosan weder pharmakologisch noch immunologisch wirke, sondern hauptsächlich dadurch, dass es Nahrungsfett absorbiere.<ref>arznei-telegramm: Abnehmen mit Chitosan (Redumin u.a.)? AT, Nr.3, 33, 2002</ref> Dies spielte den Chitosananbietern in die Hände, da für die Vermarktung als Medizinprodukt keine klinischen Studien wie bei Arzneimitteln erforderlich sind. Somit verhalf die zuständige Arzneimittelbehörde einem fragwürdigen, nutzlosen Produkt, das zumindest von einigen Gerichten vom Markt gezogen wurde, indem es zunächst als Arzneimittel eingestuft wurde, durch die Hintertür wieder zur Verkehrsfähigkeit. Auf diese Weise sparen die Anbieter Millionen für die Arzneimittelzulassung und benötigen keinerlei Wirksamkeitsnachweis für ihr nachweislich unwirksames Medizinprodukt. Damit teilt sich Chitosan das Marktsegment mit unwirksamen Methoden wie [[CM3-Kapseln]], die ebenfalls nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukte eingestuft wurden.
 
   
 
   
 
Eine Firma, die Chitosan unter dem Handelsnamen Strobby&reg; mit Schlagworten wie "Die Fett-weg-Pille" oder "Fett weg, 10&nbsp;Kilo runter!" beworben hatte, bekam wegen dieser Werbung juristische Probleme. Das Oberlandesgericht Karlsruhe<ref>Az: 6&nbsp;U&nbsp;74/02 vom 23.&nbsp;Oktober 2002</ref> beanstandete 2002 nicht nur die fragwürdige Werbung, es bestätigte auch die Ansicht der landgerichtlichen Vorinstanz, dass das Schlankheitsmittel die ihm in der Werbung zugesprochenen Eigenschaften nicht besitze: Der Wirkstoff Chitosan, der in dem Mittel 'Strobby' enthalten ist, mag zwar in Laborversuchen eine Eignung zur Bindung von Fetten gezeigt haben; zur Erreichung der in der beanstandeten Werbeanzeige plakativ angepriesenen Wirkung reicht dies jedoch bei weitem nicht aus. Das OLG bewertete diese Werbung als grob irreführend. Dem Verlag, der die entsprechende Anzeige veröffentlicht hatte, drohten ebenfalls juristische Probleme. Man hätte dort erkennen müssen, dass die Art der Anpreisung heilmittelwerberechtswidrig sei.
 
Eine Firma, die Chitosan unter dem Handelsnamen Strobby&reg; mit Schlagworten wie "Die Fett-weg-Pille" oder "Fett weg, 10&nbsp;Kilo runter!" beworben hatte, bekam wegen dieser Werbung juristische Probleme. Das Oberlandesgericht Karlsruhe<ref>Az: 6&nbsp;U&nbsp;74/02 vom 23.&nbsp;Oktober 2002</ref> beanstandete 2002 nicht nur die fragwürdige Werbung, es bestätigte auch die Ansicht der landgerichtlichen Vorinstanz, dass das Schlankheitsmittel die ihm in der Werbung zugesprochenen Eigenschaften nicht besitze: Der Wirkstoff Chitosan, der in dem Mittel 'Strobby' enthalten ist, mag zwar in Laborversuchen eine Eignung zur Bindung von Fetten gezeigt haben; zur Erreichung der in der beanstandeten Werbeanzeige plakativ angepriesenen Wirkung reicht dies jedoch bei weitem nicht aus. Das OLG bewertete diese Werbung als grob irreführend. Dem Verlag, der die entsprechende Anzeige veröffentlicht hatte, drohten ebenfalls juristische Probleme. Man hätte dort erkennen müssen, dass die Art der Anpreisung heilmittelwerberechtswidrig sei.
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
*Edzard Ernst: [http://www.stern.de/gesundheit/angebliches-abnehm-mittel-chitosan-fischige-verheissungen-1554042.html Angebliches Abnehm-Mittel Chitosan Fischige Verheißungen]
 
*Edzard Ernst: [http://www.stern.de/gesundheit/angebliches-abnehm-mittel-chitosan-fischige-verheissungen-1554042.html Angebliches Abnehm-Mittel Chitosan Fischige Verheißungen]
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