am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommezielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. | am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommezielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. |