| Typisch für die Vermarktung von Superfrüchten ist, dass nach der Entmystifizierung dieser Früchte durch wissenschaftliche Untersuchungen wieder eine neue Superfrucht plötzlich und mit spektakulären Versprechungen auf dem Markt auftaucht. | | Typisch für die Vermarktung von Superfrüchten ist, dass nach der Entmystifizierung dieser Früchte durch wissenschaftliche Untersuchungen wieder eine neue Superfrucht plötzlich und mit spektakulären Versprechungen auf dem Markt auftaucht. |
− | Superfrüchte werden als [[Nahrungsergänzungsmittel]] mit den vielfältigsten Verheißungen angepriesen. Das Spektrum der angeblichen gesundheitsfördernden Wirkungen ist sehr breit und erstreckt sich von nebulösen Aussagen wie “allgemeiner Stärkung”, “Lieferung neuer Energie” bis hin zur Vorbeugung und/oder Heilung leichter bis schwerer Krankheiten (Fußpilz, Haarausfall, Neurodermitis, Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Alzheimer, Krebs und vieles mehr). Immer wieder wird der enorm hohe Anteil an Vitaminen und [[Antioxidantien]] als Grund für solche Aussagen herangezogen. Allerdings gibt es für diese Aussagen keine wissenschaftlichen Nachweise, denn zum einen ist der Gehalt der Superfrüchte an solchen Inhaltsstoffen stark übertrieben und zum anderen ist nicht nachgewiesen, ob diese Stoffe tatsächlich eine solche enorme gesundheitsfördernde Wirkung bei so vielen Krankheiten haben. Außerdem fällt auf, dass sich die meisten gesundheitlichen Werbeversprechen auf chronische Erkrankungen beziehen, die entweder spontan heilen (z.B. Neurodermitis, Allergien) und/oder in der Stärke und Ausprägung der Symptome stark variieren, so dass Besserungen leicht den Früchten zugeschrieben werden können. | + | Superfrüchte werden als [[Nahrungsergänzungsmittel]] mit den vielfältigsten Verheißungen angepriesen. Das Spektrum der angeblichen gesundheitsfördernden Wirkungen ist sehr breit und erstreckt sich von nebulösen Aussagen wie “allgemeiner Stärkung”, “Lieferung neuer Energie” bis hin zur Vorbeugung und/oder Heilung leichter bis schwerer Krankheiten (Fußpilz, Haarausfall, Neurodermitis, Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Alzheimer, Krebs und vieles mehr). Immer wieder wird der enorm hohe Anteil an Vitaminen und [[Antioxidantien]] als Grund für solche Aussagen herangezogen. Allerdings gibt es für diese Aussagen keine wissenschaftlichen Nachweise, denn zum einen wird der Gehalt der Superfrüchte an solchen Inhaltsstoffen stark übertrieben und zum anderen ist nicht nachgewiesen, ob diese Stoffe tatsächlich eine solche enorme gesundheitsfördernde Wirkung bei so vielen Krankheiten haben. Außerdem fällt auf, dass sich ein großer Teil der gesundheitlichen Werbeversprechen auf chronische Erkrankungen bezieht, die entweder spontan heilen (z.B. Neurodermitis, Allergien) und/oder in der Stärke und Ausprägung der Symptome stark variieren, so dass Besserungen leicht den Früchten zugeschrieben werden können. |
| Säfte, Extrakte, Kapseln und ähnliche Nahrungsergänzungsmittel aus solchen Superfrüchten werden noch nicht sehr lange gehandelt. Daher unterliegen viele von ihnen den Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung, wenn sie vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden.<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997R0258:de:HTML</ref> | | Säfte, Extrakte, Kapseln und ähnliche Nahrungsergänzungsmittel aus solchen Superfrüchten werden noch nicht sehr lange gehandelt. Daher unterliegen viele von ihnen den Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung, wenn sie vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden.<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997R0258:de:HTML</ref> |
− | Außerdem gelten die Regelungen der Health-Claims-Verordnung, wonach Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „[[Health Claims]]-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind und den Nährwertprofilen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entsprechen sowie des § 12 der LFGB, nach dem krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten sind. | + | Außerdem gelten die Regelungen der Health-Claims-Verordnung, wonach Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „[[Health Claims]]-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind und den Nährwertprofilen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entsprechen sowie dem § 12 der LFGB, nach dem krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten sind. |