Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 55: Zeile 55:  
:''...dass die Expositionssituation bei Personen mit EHS ähnlich war wie in der Allgemeinbevölkerung, nur die Benutzung von Schnurlostelefonen war seltener. Unspezifische Beschwerden waren in der EHS-Gruppe häufiger, aber es ergaben sich wenig Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Hochfrequenzexposition und dem Auftreten von Symptomen. Die Autoren empfehlen eine Überprüfung der vereinzelt beobachteten Tendenzen in weiteren Studien.''<ref>http://www.elmar.unibas.ch/FMPro?-db=ELMAR.fp5&-format=details.html&identnummer=2541&-find</ref>
 
:''...dass die Expositionssituation bei Personen mit EHS ähnlich war wie in der Allgemeinbevölkerung, nur die Benutzung von Schnurlostelefonen war seltener. Unspezifische Beschwerden waren in der EHS-Gruppe häufiger, aber es ergaben sich wenig Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Hochfrequenzexposition und dem Auftreten von Symptomen. Die Autoren empfehlen eine Überprüfung der vereinzelt beobachteten Tendenzen in weiteren Studien.''<ref>http://www.elmar.unibas.ch/FMPro?-db=ELMAR.fp5&-format=details.html&identnummer=2541&-find</ref>
   −
Bei der Schlafstudie "Epros" trauten einige Teilnehmer ihrer selbst bekundeten "Strahlenfühligkeit" offenbar nicht. Sie versuchten mittels heimlich mitgebrachter und versteckter Technik Gewissheit über die momentan wirksame Immission zu bekommen. Sie mussten wegen Täuschungsversuch von der Studienauswertung ausgeschlossen werden, da die Studie verblindet war und daher weder Untersucher noch Untersuchte über die Anwensenheit oder Abwesenheit elektromagnetischer Felder hätten informiert sein sollen.
+
Bei der Schlafstudie "Epros" trauten einige Teilnehmer ihrer selbst bekundeten "Strahlenfühligkeit" offenbar nicht. Sie versuchten mittels heimlich mitgebrachter und versteckter Technik Gewissheit über die momentan wirksame Immission zu bekommen. Sie mussten wegen Täuschungsversuch von der Studienauswertung ausgeschlossen werden, da die Studie verblindet war und daher weder Untersucher noch Untersuchte über die Anwesenheit oder Abwesenheit elektromagnetischer Felder hätten informiert sein sollen.
    
Subjektive Eindrücke sagen daher nichts über die Existenz einer Schädigung aus, da sie suggestiven Einflüssen unterliegen und deshalb nicht verwertbar sind. Da ein- und ausgeschalteten Mobilfunkanlagen zumeist eine Mastkonstruktion gemeinsam ist, wurde auch inzwischen von reinen "Mast-induzierten" Störungen der Befindlichkeit oder Gesundheit gesprochen. In Einzelfällen kam es zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn um angeblich strahlende Antennen auf dem Dach. Gerichte mussten sich mit diesen Fällen befassen.
 
Subjektive Eindrücke sagen daher nichts über die Existenz einer Schädigung aus, da sie suggestiven Einflüssen unterliegen und deshalb nicht verwertbar sind. Da ein- und ausgeschalteten Mobilfunkanlagen zumeist eine Mastkonstruktion gemeinsam ist, wurde auch inzwischen von reinen "Mast-induzierten" Störungen der Befindlichkeit oder Gesundheit gesprochen. In Einzelfällen kam es zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn um angeblich strahlende Antennen auf dem Dach. Gerichte mussten sich mit diesen Fällen befassen.
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü