− | Für die Widerlegung seiner Behauptungen setzte Weidenbusch einen Preis von 1 Million Euro aus.<ref name="merkur2004"/> Natürlich ist versucht worden, ihn zu widerlegen. Er wollte das jedoch nicht einsehen, was zu einem Rechtsstreit führte.<ref>Az. 25 U 1611/08 3 O 427/03 LG München I</ref> Weidenbusch musste die Million nicht zahlen, weil die Beweisführung des Klägers nicht richtig war und aus formaljuristischen Gründen. Dazu wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Schenzle, Dekan der Physikalischen Fakultät der LMU München eingeholt. Schenzle ließ keinen Zweifel, dass er die Ausführungen des beklagten Weidenbusch für falsch hält, dass der Kläger diese Fehler aber nicht gefunden hat: "Ich habe mich bemüht, die Denkfehler des Beklagten bei der Voraussage der Bewegungsabläufe aufzuspüren und ausführlich qualitativ darzustellen; diese Denkfehler kann ich aus der Argumentation des Klägers an keiner Stelle entnehmen." | + | Für die Widerlegung seiner Behauptungen setzte Weidenbusch einen Preis von 1 Million Euro aus.<ref name="merkur2004"/> Natürlich ist versucht worden, ihn zu widerlegen. Er wollte das jedoch nicht einsehen, was zu einem Rechtsstreit führte.<ref>Az. 25 U 1611/08 3 O 427/03 LG München I</ref> Weidenbusch musste die Million nicht zahlen, weil die Beweisführung des Klägers nicht richtig war und aus formaljuristischen Gründen. Dazu wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Schenzle, Dekan der Physikalischen Fakultät der LMU München, eingeholt. Schenzle ließ keinen Zweifel, dass er die Ausführungen des beklagten Weidenbusch für falsch hält, dass der Kläger diese Fehler aber nicht gefunden hat: "Ich habe mich bemüht, die Denkfehler des Beklagten bei der Voraussage der Bewegungsabläufe aufzuspüren und ausführlich qualitativ darzustellen; diese Denkfehler kann ich aus der Argumentation des Klägers an keiner Stelle entnehmen." |