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| Um herauszufinden, welche der 38 Bachblüten die richtigen sind, gibt es mehrere Methoden zur Auswahl. Beispielsweise kann man einen [[Heilpraktiker]] oder Blütenberater aufsuchen. Man kann sich die passenden Essenzen aber auch selber auspendeln, wenn man damit Erfahrungen hat, oder man schreibt die eigenen "Seelenzustände" auf und sucht in einem Bachblüten-Ratgeberbuch nach der dafür geeigneten Blüte. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, z.B. die "Pflanzenbild Methode": Man legt Bilder oder Devas aller Essenzen vor sich hin und lässt den Blick über die Bilder schweifen. An einigen Bildern wird das Auge unwillkürlich hängen bleiben. Man fühlt sich dazu hingezogen. Dies sind dann die "richtigen" Essenzen. | | Um herauszufinden, welche der 38 Bachblüten die richtigen sind, gibt es mehrere Methoden zur Auswahl. Beispielsweise kann man einen [[Heilpraktiker]] oder Blütenberater aufsuchen. Man kann sich die passenden Essenzen aber auch selber auspendeln, wenn man damit Erfahrungen hat, oder man schreibt die eigenen "Seelenzustände" auf und sucht in einem Bachblüten-Ratgeberbuch nach der dafür geeigneten Blüte. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, z.B. die "Pflanzenbild Methode": Man legt Bilder oder Devas aller Essenzen vor sich hin und lässt den Blick über die Bilder schweifen. An einigen Bildern wird das Auge unwillkürlich hängen bleiben. Man fühlt sich dazu hingezogen. Dies sind dann die "richtigen" Essenzen. |
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− | ==Unlautere Werbung für Bachblütenpräparate==
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− | Im August 2013 erklärte das Landgericht Bielefeld die Bewerbung mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" für unzulässig. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits hergestellt werde. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.<ref>LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13</ref> Der Beklagte, ein Apotheker und Betreiber einer Versandapotheke, hatte mit derartigen Aussagen u.a. für das Produkt ''RESCUE® Die Original Bach®-Blütenmischung'' geworben. Allerdings findet man den praktisch gleichlautenden Werbetext nach wie vor bei zahlreichen anderen Anbietern.
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| ==Alpenblüten== | | ==Alpenblüten== |
| Als "Alpenblüten" wird ein analoges System von zehn "Alpenblüten" aus Blüten von Blumen, Sträuchern und Bäumen aus der Alpenregion bezeichnet. | | Als "Alpenblüten" wird ein analoges System von zehn "Alpenblüten" aus Blüten von Blumen, Sträuchern und Bäumen aus der Alpenregion bezeichnet. |
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− | {{OtherLang|ge=Bachblüten|fr=Fleurs de Bach}}
| + | ==Unlautere Werbung für Bachblütenpräparate== |
| + | Im August 2013 erklärte das Landgericht Bielefeld die Bewerbung mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" für unzulässig. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits hergestellt werde. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.<ref>LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13</ref> Der Beklagte, ein Apotheker und Betreiber einer Versandapotheke, hatte mit derartigen Aussagen u.a. für das Produkt ''RESCUE® Die Original Bach®-Blütenmischung'' geworben. Allerdings findet man den praktisch gleichlautenden Werbetext nach wie vor bei zahlreichen anderen Anbietern. |
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| ==Literatur== | | ==Literatur== |
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| <references/> | | <references/> |
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| + | {{OtherLang|ge=Bachblüten|fr=Fleurs de Bach}} |
| [[category:Pseudomedizin]] | | [[category:Pseudomedizin]] |
| [[category:Heilmittel in der Pseudomedizin]] | | [[category:Heilmittel in der Pseudomedizin]] |