Bezüglich [[Homöopathie|homöopathischer]], [[Phytotherapie|phytotherapeutischer]] und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] bezeichnet der Begriff Binnenkonsens zudem die Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selbst über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen Methoden, die die evidenzbasierte Medizin ablehnen, werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde.<ref name="Registrierung">[http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/zulassungsarten/besTherap/amAnthropo/_node.html Registrierung beim BfArM]</ref> Um den eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort euphemistisch von "Wissenschaftspluralismus" gesprochen. | Bezüglich [[Homöopathie|homöopathischer]], [[Phytotherapie|phytotherapeutischer]] und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] bezeichnet der Begriff Binnenkonsens zudem die Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selbst über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen Methoden, die die evidenzbasierte Medizin ablehnen, werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde.<ref name="Registrierung">[http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/zulassungsarten/besTherap/amAnthropo/_node.html Registrierung beim BfArM]</ref> Um den eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort euphemistisch von "Wissenschaftspluralismus" gesprochen. |