Der Binnenkonsens ist im Sozialgesetzbuch V verankert. Bis 1997 hieß es im § 135 des Sozialgesetzbuches V:
Der Binnenkonsens ist im Sozialgesetzbuch V verankert. Bis 1997 hieß es im § 135 des Sozialgesetzbuches V:
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse anerkannt ist.''"
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anerkannt ist.''"
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Auf Initiative von Beatrix Philipp (CDU) beschloss der Bundestag nun, in diesem Satz vier Wörter einzufügen: Nach "Erkenntnisse" wird eingefügt "in der jeweiligen Therapieform". Das heißt: Über die Homöopathika entscheiden die Homöopathen, über die Antrhoposophika die Anthroposophen. Damit spielt sich das Zulassungsverfahren in einem reinen "Binnenkonsens" ab.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8716404.html</ref>
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Auf Initiative von Beatrix Philipp (CDU) beschloss der Bundestag nun, in diesem Satz vier Wörter einzufügen: Nach "Erkenntnisse" wird "in der jeweiligen Therapieform" eingefügt. Das heißt: Über die Homöopathika entscheiden die Homöopathen, über die Antrhoposophika die Anthroposophen. Damit spielt sich das Zulassungsverfahren in einem reinen "Binnenkonsens" ab.<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8716404.html Rückfall ins Mittelalter. Der Spiegel 21/1997, 22-32]</ref>
Statt:
Statt:
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse anerkannt ist''."
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anerkannt ist''."
hieß es nun:
hieß es nun:
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapieform anerkannt ist."''
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapieform anerkannt ist."''