Der Blogger Norbert Aust äußerte Anfang Dezember 2013, dass der angekündigte Bachelor-Studiengang nicht die Anforderungen für eine staatliche Zulassung erfülle. So müssten die Lehrkräfte gemäß des Bayerischen Hochschulgesetzes über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, hauptberufliche Lehrkräfte müssten promoviert sein.<ref>[http://www.beweisaufnahme-homoeopathie.de/?p=1329 Norbert Aust: Homöopathische Akademie Traunstein – Fortsetzung] Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie, 6. Dezember 2013</ref> von der Homöo-Akademie genannte Dozententeam<ref name="Dozenten"/> (5 promovierte Ärzte, 1 Arzt, 4 Heilpraktiker) erfülle diese Voraussetzung nicht. Die Aufnahme des Lehrbetriebs sei deshalb rechtswidrig, ebenso die Verleihung von akademischen Graden wie Bachelor oder Master. | Der Blogger Norbert Aust äußerte Anfang Dezember 2013, dass der angekündigte Bachelor-Studiengang nicht die Anforderungen für eine staatliche Zulassung erfülle. So müssten die Lehrkräfte gemäß des Bayerischen Hochschulgesetzes über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, hauptberufliche Lehrkräfte müssten promoviert sein.<ref>[http://www.beweisaufnahme-homoeopathie.de/?p=1329 Norbert Aust: Homöopathische Akademie Traunstein – Fortsetzung] Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie, 6. Dezember 2013</ref> von der Homöo-Akademie genannte Dozententeam<ref name="Dozenten"/> (5 promovierte Ärzte, 1 Arzt, 4 Heilpraktiker) erfülle diese Voraussetzung nicht. Die Aufnahme des Lehrbetriebs sei deshalb rechtswidrig, ebenso die Verleihung von akademischen Graden wie Bachelor oder Master. |