| Ferner gab es 1992 einen Artikel zum Thema in ''Vita Sana'', einer Schweizer Publikumszeitschrift für Ernährung und Gesundheit. In den USA wurden Hertels und Blancs Aussagen von Tom Valentine (geb. 1935) verbreitet, einem auf [[alternativmedizin]]ische Themen spezialisierten Autor und Betreiber eines Versandhandels für [[Nahrungsergänzungsmittel]] in Naples, Florida, und zwar im Frühjahr 1992 in der Zeitschrift ''Search for Health", die von Valentine selbst in den 1990er Jahren herausgegeben wurde. Zwei Jahre später wurden Valentines Artikel und seine Gespräche mit Hertel noch einmal unkritisch in ''Acres U.S.A.'' aufgegriffen,<ref name="acresusa">The Hidden Hazards of Microwave Cooking. Acres U.S.A., April 1994</ref> einer Zeitschrift für Öko-Landbau. | | Ferner gab es 1992 einen Artikel zum Thema in ''Vita Sana'', einer Schweizer Publikumszeitschrift für Ernährung und Gesundheit. In den USA wurden Hertels und Blancs Aussagen von Tom Valentine (geb. 1935) verbreitet, einem auf [[alternativmedizin]]ische Themen spezialisierten Autor und Betreiber eines Versandhandels für [[Nahrungsergänzungsmittel]] in Naples, Florida, und zwar im Frühjahr 1992 in der Zeitschrift ''Search for Health", die von Valentine selbst in den 1990er Jahren herausgegeben wurde. Zwei Jahre später wurden Valentines Artikel und seine Gespräche mit Hertel noch einmal unkritisch in ''Acres U.S.A.'' aufgegriffen,<ref name="acresusa">The Hidden Hazards of Microwave Cooking. Acres U.S.A., April 1994</ref> einer Zeitschrift für Öko-Landbau. |
− | Ende Januar 1992 distanzierte sich Blanc von den Artikeln im Journal Franz Weber und in Raum & Zeit, insbesondere von der Art der Darstellung und der Interpretation des Experiments aus dem Jahr 1989. Sie seien von Hertel ohne sein Einverständnis veröffentlicht worden. Die Ergebnisse rechtfertigten "unter keinen Umständen" den Schluss, dass in Mikrowellenöfen behandelte Nahrung schädlich sei. Das Handelsgericht des Kantons Bern zitierte Blanc später indirekt so: <ref name="BGE1994"/> | + | Ende Januar 1992 distanzierte sich Blanc von den Artikeln im Journal Franz Weber und in Raum & Zeit, insbesondere von der Art der Darstellung und der Interpretation des Experiments aus dem Jahr 1989. Sie seien von Hertel ohne sein Einverständnis veröffentlicht worden. Die Ergebnisse rechtfertigten "unter keinen Umständen" den Schluss, dass in Mikrowellenöfen behandelte Nahrung schädlich sei. Das Handelsgericht des Kantons Bern zitierte Blanc später indirekt so:<ref name="BGE1994"/> |
| : "Dabei habe er darauf hingewiesen, die bisherigen Ergebnisse würden nicht den Schluss zulassen, dass die in Mikrowellenherden zubereitete Nahrung in Zusammenhang mit pathologischen Erscheinungen stehe. Die Untersuchungen, die er mit dem Beklagten durchgeführt habe, seien wissenschaftlich nicht erhärtet; es sei keine vollständige oder endgültige Studie, und die publizierten, lächerlichen Schlussfolgerungen des Beklagten würden sich auf eine so schwache Grundlage abstützen, dass ein Wissenschaftler nie gewagt hätte, sie zu formulieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien keine derartigen Gefahren bekannt, die von Mikrowellenöfen herrühren würden. Die Tendenz zur Abnahme der Hämoglobinwerte nach der Einnahme von Nahrungsmitteln, die in Mikrowellenöfen zubereitet worden seien, bewege sich im Rahmen dessen, was physiologisch normal sei. Zudem sei nicht gesagt, dass diese Tendenz langfristig aufrechterhalten bleibe. Der angebliche "Krebs im Vorstadium" beruhe auf einer unwissenschaftlichen Schlussfolgerung, was physiologisch normal sei. Zudem sei nicht gesagt, dass diese Tendenz langfristig aufrechterhalten bleibe. Der angebliche "Krebs im Vorstadium" beruhe auf einer unwissenschaftlichen Schlussfolgerung." | | : "Dabei habe er darauf hingewiesen, die bisherigen Ergebnisse würden nicht den Schluss zulassen, dass die in Mikrowellenherden zubereitete Nahrung in Zusammenhang mit pathologischen Erscheinungen stehe. Die Untersuchungen, die er mit dem Beklagten durchgeführt habe, seien wissenschaftlich nicht erhärtet; es sei keine vollständige oder endgültige Studie, und die publizierten, lächerlichen Schlussfolgerungen des Beklagten würden sich auf eine so schwache Grundlage abstützen, dass ein Wissenschaftler nie gewagt hätte, sie zu formulieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien keine derartigen Gefahren bekannt, die von Mikrowellenöfen herrühren würden. Die Tendenz zur Abnahme der Hämoglobinwerte nach der Einnahme von Nahrungsmitteln, die in Mikrowellenöfen zubereitet worden seien, bewege sich im Rahmen dessen, was physiologisch normal sei. Zudem sei nicht gesagt, dass diese Tendenz langfristig aufrechterhalten bleibe. Der angebliche "Krebs im Vorstadium" beruhe auf einer unwissenschaftlichen Schlussfolgerung, was physiologisch normal sei. Zudem sei nicht gesagt, dass diese Tendenz langfristig aufrechterhalten bleibe. Der angebliche "Krebs im Vorstadium" beruhe auf einer unwissenschaftlichen Schlussfolgerung." |