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==Berufsverbote==
 
==Berufsverbote==
Nach seiner anhaltenden vehementen öffentlichen Kritik an Impfungen wurde von der Disziplinarkommission der steirischen Ärztekammer am 29.&nbsp;November 2005 ein einjähriges Berufsverbot gegen Loibner verhängt.<ref>[http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=c&id=523753 Ein Jahr Berufsverbot für Impfgegner] Die Presse, 2. Dezember 2005</ref> Aus der Sicht des Disziplinaranwaltes habe er das Ansehen des Ärztestandes geschädigt und seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt. Der Impfreferent der Ärztekammer, Diether Spork, urteilte über Loibners Haltung: "Es werden falsche Hoffnungen geweckt und Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind. Es ist nicht viel anders als beim seinerzeitigen Fall des berüchtigten "Krebs-Arztes" Rijke Gerd Hamer." Mit Bescheid vom 22.&nbsp;Juni 2009 der Österreichischen Ärztekammer wurde gegen Loibner erneut ein Berufsverbot wegen "mangelnder Vertrauenswürdigkeit" ausgesprochen. Dieses Berufsverbot wurde am 3.&nbsp;November 2009 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Sanitätsrecht und Krankenanstalten bestätigt und ist rechtskräftig.<ref name="Berufsverbot">[http://www.aerzte-ueber-impfen.org/petition/Bescheid_LR-STMK.pdf Bescheid der Landesregierung Steiermark zum Berufsverbot]</ref> Im August 2013 wurde dieses Berufsverbot vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.<ref>[http://steiermark.orf.at/news/stories/2600174/ Impfkritischer Arzt: Berufsverbot aufgehoben] steiermark.orf.at, 27. August 2013</ref> LNach Ansicht des Gerichts sind die Aussagen von Loibner nicht ausreichend, um ein Berufsverbot gegen ihn zu verhängen, er müsse schon konkret in der Praxis jemand die Impfung verweigern.
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Nach seiner anhaltenden vehementen öffentlichen Kritik an Impfungen wurde von der Disziplinarkommission der steirischen Ärztekammer am 29.&nbsp;November 2005 ein einjähriges Berufsverbot gegen Loibner verhängt.<ref>[http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=c&id=523753 Ein Jahr Berufsverbot für Impfgegner] Die Presse, 2. Dezember 2005</ref> Aus der Sicht des Disziplinaranwaltes habe er das Ansehen des Ärztestandes geschädigt und seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt. Der Impfreferent der Ärztekammer, Diether Spork, urteilte über Loibners Haltung: "Es werden falsche Hoffnungen geweckt und Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind. Es ist nicht viel anders als beim seinerzeitigen Fall des berüchtigten "Krebs-Arztes" Rijke Gerd Hamer." Mit Bescheid vom 22.&nbsp;Juni 2009 der Österreichischen Ärztekammer wurde gegen Loibner erneut ein Berufsverbot wegen "mangelnder Vertrauenswürdigkeit" ausgesprochen. Dieses Berufsverbot wurde am 3.&nbsp;November 2009 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Sanitätsrecht und Krankenanstalten bestätigt und ist rechtskräftig.<ref name="Berufsverbot">[http://www.aerzte-ueber-impfen.org/petition/Bescheid_LR-STMK.pdf Bescheid der Landesregierung Steiermark zum Berufsverbot]</ref> Im August 2013 wurde dieses Berufsverbot vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.<ref>[http://steiermark.orf.at/news/stories/2600174/ Impfkritischer Arzt: Berufsverbot aufgehoben] steiermark.orf.at, 27. August 2013</ref> Nach Ansicht des Gerichts sind die Aussagen von Loibner nicht ausreichend, um ein Berufsverbot gegen ihn zu verhängen, er müsse schon konkret in der Praxis jemand die Impfung verweigern.
    
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