− | Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite läuft gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verunglimpfung von Verfassungsorganen", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90b.html</ref> Die Verhandlung findet am 3. Juni 2013 um 8:30 Uhr beim Amtsgericht Varel statt. Anlass für das Verfahren war Köwing zufolge unter anderem eine Hausdurchsuchung am 31. Mai 2012. | + | Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite läuft gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90b.html</ref> Die Verhandlung findet am 3. Juni 2013 um 8:30 Uhr beim Amtsgericht Varel statt. Anlass für das Verfahren war Köwing zufolge unter anderem eine Hausdurchsuchung am 31. Mai 2012. |