− | Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite läuft gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Der Termin dazu findet am 3. Juni 2013 beim Amtsgericht Varel um 8:30 Uhr statt. Anlass für das Verfahren wahr unter anderem eine Hausdurchsuchung am 31. Mai 2013. | + | Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite läuft gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90b.html</ref> Der Termin dazu findet am 3. Juni 2013 beim Amtsgericht Varel um 8:30 Uhr statt. Anlass für das Verfahren wahr unter anderem eine Hausdurchsuchung am 31. Mai 2013. |