− | Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite läuft gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verunglimpfung der Verfassung", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Der Termin dazu findet am 3. Juni 2013 beim Amtsgericht Varel um 8:30 Uhr statt. Anlass für das Verfahren wahr unter anderem eine Hausdurchsuchung am 31. Mai 2013. | + | Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite läuft gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung der Verfassungsorgane", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Der Termin dazu findet am 3. Juni 2013 beim Amtsgericht Varel um 8:30 Uhr statt. Anlass für das Verfahren wahr unter anderem eine Hausdurchsuchung am 31. Mai 2013. |