− | Alois Irlmaier geriet mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. In einem Urteil aus dem jahre 1947 heisst es, dass er insgesamt 15 mal verurteilt worden sei, davon sieben Mal wegen Betruges. | + | Alois Irlmaier geriet mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. In einem Urteil aus dem Jahre 1947 heisst es, dass er insgesamt 15-mal verurteilt worden sei, davon sieben Mal wegen Betruges. |
− | 1947 wurde Irlmaier wegen betrügerischer Hellseherei (''unbefugte Ausübung der Hellseherei gegen Entgelt'') angeklagt, später jedoch freigesprochen. Der Freispruch trotz Rückfall vorheriger Betrügereien erfolgte, weil Zeugen im Prozess aussagten die behaupteten Irlmaiers Visionen und "Bilddeutungen" sowieso nicht geglaubt zu haben und es sich somit nicht um Betrug gehandelt hätte. Irlmaiers Visionen und "Bilder" hätten gewechselt, sodass ihnen nicht hätte geglaubt werden können. | + | 1947 wurde Irlmaier wegen betrügerischer Hellseherei (''unbefugte Ausübung der Hellseherei gegen Entgelt'') angeklagt, später jedoch freigesprochen. Der Freispruch trotz Rückfall vorheriger Betrügereien erfolgte, weil Zeugen im Prozess aussagten, die behaupteten Irlmaiers Visionen und "Bilddeutungen" sowieso nicht geglaubt zu haben und es sich somit nicht um Betrug gehandelt hätte. Irlmaiers Visionen und "Bilder" hätten gewechselt, sodass ihnen nicht hätte geglaubt werden können. |