− | In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel für das LFGB-Gesetz gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt. | + | In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel für das LFGB-Gesetz gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt. |
| Die Nahrungsergänzungsmittel unterliegen lediglich einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungbehörden der Länder. | | Die Nahrungsergänzungsmittel unterliegen lediglich einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungbehörden der Länder. |
− | Regelungen zum Nahrungsergänzungsmittelrecht werden gerne durch Exporte aus anderen Ländern mit liberalerem Recht umgangen. So können problemlos in Deutschlang nicht erlaubte NEM aus den USA, Russland oder Holland bezogen werden, wobei nur in Einzelfällen der Zoll die Einfuhr verhindern kann. Auch ist in diesen Fällen oft völlig unklar was eigentlich in der bestellten Ware enthalten ist. | + | Regelungen zum Nahrungsergänzungsmittelrecht werden gerne durch Exporte aus anderen Ländern mit liberalerem Recht umgangen. So können problemlos in Deutschlang nicht erlaubte NEM aus den USA, Russland oder Holland bezogen werden, wobei nur in Einzelfällen der Zoll die Einfuhr verhindern kann. Auch ist in diesen Fällen oft völlig unklar was eigentlich in der bestellten Ware enthalten ist. |