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| ==Aktivitäten== | | ==Aktivitäten== |
− | Mitglieder des Deutschen Polizeihilfswerks treten als eine Art Scheinpolizei in alten Polizeiuniformen auf. In der Vergangenheit sorgte die DPHW durch eigenmächtige "Festnahme" eines Gerichtsvollziehers hervor. Das MDR-Magazin “Exakt” berichtete über das sogenannte DPHW, das im Dezember 2012 einen Gerichtsvollzieher überfiel um dadurch zu verhindern, dass eine Zwangseintreibung bei einem “Kameraden” stattfand.<ref>http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2012/12/28/reichsdeppen-horde-fallt-uber-gerichtsvollzieher-her-presse-und-medienspiegel/</ref> Im Sprachgebrauch des DPHW liest sich laut Mitteilung des "Generalstab des DPHW" dies wie folgt: | + | [[image:DPHW_Festnahme.jpg|eine "Mitteilung des Generalstab des DPHW" zur "Festnahme" eines Gerichtsvollziehers|thumb]] |
− | | + | Mitglieder des Deutschen Polizeihilfswerks treten als eine Art Scheinpolizei in alten Polizeiuniformen auf. In der Vergangenheit sorgte die DPHW durch eigenmächtige "Festnahme" eines Gerichtsvollziehers hervor. Das MDR-Magazin “Exakt” berichtete über das sogenannte DPHW, das im Dezember 2012 einen Gerichtsvollzieher überfiel um dadurch zu verhindern, dass eine Zwangseintreibung bei einem “Kameraden” stattfand.<ref>http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2012/12/28/reichsdeppen-horde-fallt-uber-gerichtsvollzieher-her-presse-und-medienspiegel/</ref> Im Sprachgebrauch des DPHW liest sich laut Mitteilung des "Generalstab des DPHW" dies wie folgt: |
− | Festnahme eines vorgeblichen Gerichtsvollziehers November 2012
| + | :''"Festnahme eines vorgeblichen Gerichtsvollziehers November 2012<br>Während eines DPHW-Einsatz am Freitag Nachmittag wurde der Gerichtsvollzieher |
− | Während eines DPHW-Einsatz am Freitag Nachmittag wurde der Gerichtsvollzieher
| + | Herr L. des AG Meissen gem. § 127 StPO vorläufig festgenommen.<br>Herr L. hat folgende Straftaten begangen: Hausfriedensbruch; Amtsanmaßung; Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen; Fälschung beweiserheblicher Daten; Täuschung im Rechtsverkehr; Mittelbare Falschbeurkundung; Urkundenfälschung; Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen; Nötigung; Betrug. |
− | Herr L. des AG Meissen gem. § 127 StPO vorläufig festgenommen. | |
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− | Herr L. hat folgende Straftaten begangen:
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− | • Hausfriedensbruch;
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− | • Amtsanmaßung;
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− | • Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen;
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− | • Fälschung beweiserheblicher Daten;
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− | • Täuschung im Rechtsverkehr;
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− | • Mittelbare Falschbeurkundung;
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− | • Urkundenfälschung;
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− | • Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen;
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− | • Nötigung;
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− | • Betrug.
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| ==Quellennachweise== | | ==Quellennachweise== |
| <references/> | | <references/> |
| [[category:KRR]] | | [[category:KRR]] |