Die Kosten für Oncotherm-Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland nicht übernommen, da ein wissenschaftlicher Nachweis der medizinischen Wirksamkeit nicht belegt ist. Im Januar 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss zur Bewertung neuer Heilmethoden beschlossen, die Hyperthermie nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen.<ref>http://www.g-ba.de/downloads/40-268-236/2005-06-15-BUB-Hyperthermie.pdf</ref> Die Behandlungsmethode wurde den nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zugewiesen. Laut Information des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Hyperthermie keine Standardbehandlung der Krebserkrankung. Sie solle nur im Rahmen von kontrollierten klinischen Studien zur Anwendung kommen. (Stand: Oktober 2011) <ref>http://www.krebsinformation.de/themen/behandlung/hyperthermie.php</ref> | Die Kosten für Oncotherm-Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland nicht übernommen, da ein wissenschaftlicher Nachweis der medizinischen Wirksamkeit nicht belegt ist. Im Januar 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss zur Bewertung neuer Heilmethoden beschlossen, die Hyperthermie nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen.<ref>http://www.g-ba.de/downloads/40-268-236/2005-06-15-BUB-Hyperthermie.pdf</ref> Die Behandlungsmethode wurde den nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zugewiesen. Laut Information des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Hyperthermie keine Standardbehandlung der Krebserkrankung. Sie solle nur im Rahmen von kontrollierten klinischen Studien zur Anwendung kommen. (Stand: Oktober 2011) <ref>http://www.krebsinformation.de/themen/behandlung/hyperthermie.php</ref> |