| Glaubt man den Befürwortern der Homöopathie, so wäre die Anwendung stets nebenwirkungsfrei, und dies mag im allgemeinen auch auf die sogenannten ''Hochpotenzen'' bezogen plausibel erscheinen. Wenn man die Problematik der Homöopathie-Wirkungslosigkeit (gegenüber Placebo) und des Zeitverzuges durch Verzicht auf wirksame Therapien ausser Acht lässt, lassen sich aber in der Fachliteratur Angaben zu Nebenwirkungen durch niedrig potenzierte Homöopathika finden. Nicht jedes als homöopathisches Medikament zugelassene Mittel enthält die Wirksubstanzen in hinreichender Verdünnung (bzw. „hoher Potenz“), so dass es frei von unerwünschten Nebenwirkungen wäre. Als Beispiel kann hier ein Mittel gegen Bluthochdruck namens „Homviotensin“ ® genannt werden, das als ''nebenwirkungsfrei'' vermarktet wird, aber einige Phytotherapeutika in ausreichender Konzentration enthält um pharmakologische Wirkungen zu entfalten. Zitat Bewerbung: ...''Eine Tablette Homviotensin zu 320 mg enthält, arzneilich wirksame Bestandteile Reserpinum Trit. D3 32,0 mg (HAB1,Vorschrift 6); Rauwolfia Trit. D3 32,0 mg; Viscum album Trit. D2 32,0 mg; Crataegus Trit. D2 64,0 mg. Die sonstigen Bestandteile sind Lactose und Magnesiumstearat...'' Hier sind also herzwirksame Substanzen in erheblicher Konzentration zu finden. Als Nebenwirkungen werden zusätzlich ''verstopfte Nase und depressive Verstimmung'' genannt. Die meisten homöopathischen [[Komplexmittelhomöopathie|Komplexmittel]] funktionieren nicht homöopathisch, sondern haben eindeutig pharmakologische Wirkungen. Das wird durch den Einsatz von ''Niedrigpotenzen'' der eingesetzten Urtinkturen erreicht. Damit lassen sich sogar kleinere Studien mit nachgewiesener Wirksamkeit machen (die natürlich nichts mit dem Prinzip der Homöopathie zu tun haben, sondern replizierbare Beobachtungen der Pharmakodynamik sind). Diese Komplexmittel sind für bestimmte Indikationen zugelassen. Allgemein kann als Faustregel davon ausgegangen werden, dass bei niedrigen Potenzstufen (''kritische Potenz'' im allgemeinen bis etwa D6) eine reguläre unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten kann, weil im Mittel noch nennenswerte Stoffmengen mit dem gesamten Wirkungsspektrum enthalten sind. So können z. B. durch die Anwendung von Mercurius (Quecksilber), Arsenicum (Arsen) oder Nux vomica (Brechnuss), einer Pflanze, die Strychnin-Alkaloide enthält, Vergiftungen hervorgerufen werden. Die kritische Potenz ist abhängig vom Tablettengewicht sowie dem Molekulargewicht der Wirksubstanz und ihrer relativen Wirksamkeit. Im folgenden soll als Beispiel die kritische Potenz für das Diphtherintoxin berechnet werden: das Toxin hat ein Molekulargewicht von 61 kDa. Ein einziges Molekül vermag eine Zelle zu töten. Die Tablette möge 10mg wiegen, was etwa einem Kügelchen mit dem Radius 1 mm entspricht. 10mg entsprechen 1,6*10^-7 Mol bzw. 1*10^17 Moleküle Bei einer Potenz von D16, enthält eine 10mg Tablette noch 10 Moleküle, bzw. 10 potenziell tote Zellen, was eindeutig noch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde. | | Glaubt man den Befürwortern der Homöopathie, so wäre die Anwendung stets nebenwirkungsfrei, und dies mag im allgemeinen auch auf die sogenannten ''Hochpotenzen'' bezogen plausibel erscheinen. Wenn man die Problematik der Homöopathie-Wirkungslosigkeit (gegenüber Placebo) und des Zeitverzuges durch Verzicht auf wirksame Therapien ausser Acht lässt, lassen sich aber in der Fachliteratur Angaben zu Nebenwirkungen durch niedrig potenzierte Homöopathika finden. Nicht jedes als homöopathisches Medikament zugelassene Mittel enthält die Wirksubstanzen in hinreichender Verdünnung (bzw. „hoher Potenz“), so dass es frei von unerwünschten Nebenwirkungen wäre. Als Beispiel kann hier ein Mittel gegen Bluthochdruck namens „Homviotensin“ ® genannt werden, das als ''nebenwirkungsfrei'' vermarktet wird, aber einige Phytotherapeutika in ausreichender Konzentration enthält um pharmakologische Wirkungen zu entfalten. Zitat Bewerbung: ...''Eine Tablette Homviotensin zu 320 mg enthält, arzneilich wirksame Bestandteile Reserpinum Trit. D3 32,0 mg (HAB1,Vorschrift 6); Rauwolfia Trit. D3 32,0 mg; Viscum album Trit. D2 32,0 mg; Crataegus Trit. D2 64,0 mg. Die sonstigen Bestandteile sind Lactose und Magnesiumstearat...'' Hier sind also herzwirksame Substanzen in erheblicher Konzentration zu finden. Als Nebenwirkungen werden zusätzlich ''verstopfte Nase und depressive Verstimmung'' genannt. Die meisten homöopathischen [[Komplexmittelhomöopathie|Komplexmittel]] funktionieren nicht homöopathisch, sondern haben eindeutig pharmakologische Wirkungen. Das wird durch den Einsatz von ''Niedrigpotenzen'' der eingesetzten Urtinkturen erreicht. Damit lassen sich sogar kleinere Studien mit nachgewiesener Wirksamkeit machen (die natürlich nichts mit dem Prinzip der Homöopathie zu tun haben, sondern replizierbare Beobachtungen der Pharmakodynamik sind). Diese Komplexmittel sind für bestimmte Indikationen zugelassen. Allgemein kann als Faustregel davon ausgegangen werden, dass bei niedrigen Potenzstufen (''kritische Potenz'' im allgemeinen bis etwa D6) eine reguläre unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten kann, weil im Mittel noch nennenswerte Stoffmengen mit dem gesamten Wirkungsspektrum enthalten sind. So können z. B. durch die Anwendung von Mercurius (Quecksilber), Arsenicum (Arsen) oder Nux vomica (Brechnuss), einer Pflanze, die Strychnin-Alkaloide enthält, Vergiftungen hervorgerufen werden. Die kritische Potenz ist abhängig vom Tablettengewicht sowie dem Molekulargewicht der Wirksubstanz und ihrer relativen Wirksamkeit. Im folgenden soll als Beispiel die kritische Potenz für das Diphtherintoxin berechnet werden: das Toxin hat ein Molekulargewicht von 61 kDa. Ein einziges Molekül vermag eine Zelle zu töten. Die Tablette möge 10mg wiegen, was etwa einem Kügelchen mit dem Radius 1 mm entspricht. 10mg entsprechen 1,6*10^-7 Mol bzw. 1*10^17 Moleküle Bei einer Potenz von D16, enthält eine 10mg Tablette noch 10 Moleküle, bzw. 10 potenziell tote Zellen, was eindeutig noch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde. |
| In Deutschland ist immer wieder zu beobachten, dass Homöopathen das Mittel ''Malaria 2000'' (oder andere Mittel) zu einer beabsichtigten sogenannten Malariaprophylaxe für Patienten verwenden, die beabsichtigen in ein Land zu reisen in dem die Makaria endemisch ist. Regelmässig müssen in Klinken Malariapatienten behandelt werden, die angeben sich derartig vor Malaria ''gewappnet'' zu haben und sich dennoch infizierten. Es kam zu mindestens einem Todesfall eines Patienten der nach Malaria2000-Prophylaxe starb. Die Arzneimittel - Kommissionen der Apotheker und der deutschen Ärzteschaft nahm mit Veröffentlichungen und deutlichen Warnungen gegen eine derartige hpmöopathische Malariaprophylaxe Stellung: ..''Bereits am 19. März 1998 hat die Arzneimittel - Kommission der Apotheker in der Pharmazeutischen Zeitung vor einer homöopathischen Malaria - Prophylaxe gewarnt. Es wird klargestellt, daß Malaria eine ernste und z.T. lebensbedrohliche Krankheit darstellt, "der nicht durch unspezifische homöopathische Mittel begegnet werden kann, von denen man sich eine erhöhte Immunität des Körpers gegen Malariaerreger erhofft. Fälle in denen eine solche "Prophylaxe" versagt hat, sind literaturkundig". Es wird daher dringend davon abgeraten, homöopathische Mittel zur Malaria-Prophylaxe abzugeben.'' Noch deutlicher und schärfer warnt die Arzneimittel - Kommission der deutsche Ärzteschaft im Deutsche Ärzteblatt 95 vom 19. Juni 1998. Die AMK nahm dabei Bezug auf eine von einer Firma angebotene homöopathische Malariaprophylaxe. Wörtlich: ''... Niedergelassene Ärzte, die Patienten eine homöopathische Malaria - Prophylaxe verordnen, haben mit berufsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Malaria ist eine ernste und unter Umständen lebensbedrohliche Krankheit,....Wegen der akuten Gefährdung der Patienten, die sich unter Umständen auf ihr homöopathisches Arzneimittel verlassen, sieht die AMK der deutschen Ärzteschaft bei der Verordnung solcher homöopathischen Mittel zur Malaria - Prophylaxe einen Verstoß gegen die Berufspflichten des Arztes und rät zum Schutze der Patienten dringend von einer Verordnung solcher Mittel ab. | | In Deutschland ist immer wieder zu beobachten, dass Homöopathen das Mittel ''Malaria 2000'' (oder andere Mittel) zu einer beabsichtigten sogenannten Malariaprophylaxe für Patienten verwenden, die beabsichtigen in ein Land zu reisen in dem die Makaria endemisch ist. Regelmässig müssen in Klinken Malariapatienten behandelt werden, die angeben sich derartig vor Malaria ''gewappnet'' zu haben und sich dennoch infizierten. Es kam zu mindestens einem Todesfall eines Patienten der nach Malaria2000-Prophylaxe starb. Die Arzneimittel - Kommissionen der Apotheker und der deutschen Ärzteschaft nahm mit Veröffentlichungen und deutlichen Warnungen gegen eine derartige hpmöopathische Malariaprophylaxe Stellung: ..''Bereits am 19. März 1998 hat die Arzneimittel - Kommission der Apotheker in der Pharmazeutischen Zeitung vor einer homöopathischen Malaria - Prophylaxe gewarnt. Es wird klargestellt, daß Malaria eine ernste und z.T. lebensbedrohliche Krankheit darstellt, "der nicht durch unspezifische homöopathische Mittel begegnet werden kann, von denen man sich eine erhöhte Immunität des Körpers gegen Malariaerreger erhofft. Fälle in denen eine solche "Prophylaxe" versagt hat, sind literaturkundig". Es wird daher dringend davon abgeraten, homöopathische Mittel zur Malaria-Prophylaxe abzugeben.'' Noch deutlicher und schärfer warnt die Arzneimittel - Kommission der deutsche Ärzteschaft im Deutsche Ärzteblatt 95 vom 19. Juni 1998. Die AMK nahm dabei Bezug auf eine von einer Firma angebotene homöopathische Malariaprophylaxe. Wörtlich: ''... Niedergelassene Ärzte, die Patienten eine homöopathische Malaria - Prophylaxe verordnen, haben mit berufsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Malaria ist eine ernste und unter Umständen lebensbedrohliche Krankheit,....Wegen der akuten Gefährdung der Patienten, die sich unter Umständen auf ihr homöopathisches Arzneimittel verlassen, sieht die AMK der deutschen Ärzteschaft bei der Verordnung solcher homöopathischen Mittel zur Malaria - Prophylaxe einen Verstoß gegen die Berufspflichten des Arztes und rät zum Schutze der Patienten dringend von einer Verordnung solcher Mittel ab. |
| Andererseits ist die Krankheitsprophylaxe an sich innerhalb der Homöopathieszene umstritten, da sich ohne erkennbare Symptome ja keine homöopathischen Mittel finden lassen. Auch in England waren derartige Malariaprophlaxen bekannt geworden, und die englische staatliche NHS stellte daher ab 2008 die Zahlungen an homöopathische Einrichtungen ein. | | Andererseits ist die Krankheitsprophylaxe an sich innerhalb der Homöopathieszene umstritten, da sich ohne erkennbare Symptome ja keine homöopathischen Mittel finden lassen. Auch in England waren derartige Malariaprophlaxen bekannt geworden, und die englische staatliche NHS stellte daher ab 2008 die Zahlungen an homöopathische Einrichtungen ein. |