Nach §11 der deutschen Trinkwasserverordnung beträgt die zulässige Silberhöchstkonzentration nach Wasseraufbereitung 0,080 mg/l. Der WHO-Grenzwert beträgt 0,1 mg/l. Dies ist vor allem bei Verwendung von Trinkwasserfiltern von Bedeutung, da das Auswaschen der Silberverbindungen in das aufbereitete Trinkwasser durchaus aktiv gewollt ist, um einen länger anhaltenden Konservierungseffekt zu erzielen. Für Verwendung als Lebensmittelfarbstoff (E 174), u.a. zur Verzierung von Pralinen, gibt es keinen Grenzwert. | Nach §11 der deutschen Trinkwasserverordnung beträgt die zulässige Silberhöchstkonzentration nach Wasseraufbereitung 0,080 mg/l. Der WHO-Grenzwert beträgt 0,1 mg/l. Dies ist vor allem bei Verwendung von Trinkwasserfiltern von Bedeutung, da das Auswaschen der Silberverbindungen in das aufbereitete Trinkwasser durchaus aktiv gewollt ist, um einen länger anhaltenden Konservierungseffekt zu erzielen. Für Verwendung als Lebensmittelfarbstoff (E 174), u.a. zur Verzierung von Pralinen, gibt es keinen Grenzwert. |