Die EU reagierte auf diese Situation mit der Health-Claims-Verordnung von 2006, die 2007 in Europa verbindlich in Kraft trat. Die Health-Claims-Verordnung legt dabei einerseits fest, dass gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel eine wissenschaftliche Basis haben muss, andererseits bedeutet die Verordnung jedoch auch eine Liberalisierung, da beispielsweise Aussagen zu einer Verringerung eines Krankheitsrisikos (engl. „Risk Reduction Claims“) verwendet werden dürfen, sofern sie zuvor in eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben aufgenommen wurden. | Die EU reagierte auf diese Situation mit der Health-Claims-Verordnung von 2006, die 2007 in Europa verbindlich in Kraft trat. Die Health-Claims-Verordnung legt dabei einerseits fest, dass gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel eine wissenschaftliche Basis haben muss, andererseits bedeutet die Verordnung jedoch auch eine Liberalisierung, da beispielsweise Aussagen zu einer Verringerung eines Krankheitsrisikos (engl. „Risk Reduction Claims“) verwendet werden dürfen, sofern sie zuvor in eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben aufgenommen wurden. |