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Die Horvi-Enzym-Therapie war auch Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Ein pensionierter Beamter klagte vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis, weil er sich Horvi-Enzym C300 von der Beihilfe erstatten lassen wollte, da ihm ein Arzt das C300-potenzierte Mittel (Verdünnung 1:100 hoch 300) und die Mittel Ney Tumorin und Sol 66 zur vermeintlichen Krebsbehandlung verschrieben hatte. Das Gericht entschied 2010 (VG Saarlouis Urteil vom 9.9.2010, 3 K 573/09):
 
Die Horvi-Enzym-Therapie war auch Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Ein pensionierter Beamter klagte vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis, weil er sich Horvi-Enzym C300 von der Beihilfe erstatten lassen wollte, da ihm ein Arzt das C300-potenzierte Mittel (Verdünnung 1:100 hoch 300) und die Mittel Ney Tumorin und Sol 66 zur vermeintlichen Krebsbehandlung verschrieben hatte. Das Gericht entschied 2010 (VG Saarlouis Urteil vom 9.9.2010, 3 K 573/09):
 
:''"Mittel, deren Wirksamkeit aus therapeutischer Sicht nicht anerkannt ist, sind daher gemäß Nr. 4.1 der Richtlinien zu § 5 Abs. 2 Buchstabe a BhVO regelmäßig nicht beihilfefähig."''<ref>http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2993</ref>
 
:''"Mittel, deren Wirksamkeit aus therapeutischer Sicht nicht anerkannt ist, sind daher gemäß Nr. 4.1 der Richtlinien zu § 5 Abs. 2 Buchstabe a BhVO regelmäßig nicht beihilfefähig."''<ref>http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2993</ref>
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Ein Gutachter der Kammer stellte im Rahmen des Verfahrens fest, dass ''bei homöopathischen Präparaten'' ... ''allgemein keine Aussicht''.. bestehe, ''eine therapeutische Wirksamkeit wissenschaftlich fundiert nachzuweisen''.
    
==Chemische Zusammensetzung==
 
==Chemische Zusammensetzung==
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