Prinzipiell bedeutet jede Computertomographie eine hohe Strahlendosis. Daher muss von einer solchen Untersuchung eine hoher Nutzen ausgehen, der die Strahlenbelastung und auch die Kosten gerechtfertigt und die Entscheidung zur Untersuchung muß wohl erwogen werden. Die Belastung liegt bei etwa 4 milliSievert bei einer isolierten Schädeluntersuchung und entspricht in etwa der Gesamtdosis die ein Mensch auf Meereshöhe durch natürlich und künstliche Strahlung pro Jahr erhält. Eine Gesamtkörperuntersuchung ergibt die 5-fache Belastung von 20 mSv (5 Jahresdosen). Eine klassische AP-Aufnahme entspricht im Gegensatz dazu einer Belastung von nur etwa 0,1 mSv. In GNM-Kreisen ist es dagegen üblich auch bei banalen Erkrankungen eine CT-Untersuchung zu erwägen, was ein Verstoss gegen das ''Primum nil nocere''-Prinzip medizinischer Ethik ist. Da Radiologen prinzipiell nur nach gegebener Indikation untersuchen, kursieren in GNM-Kreisen die Namen von Radiologen (auch in Spanien), denen unterstellt wird ''großzügig'' präsentierte Indikationen zu akzeptieren von denen sie auch gleichzeitig finanziell profitieren. Nach Aussagen der Fernsehsendung Kontraste (ARD) soll es in diesem Zusammenhang zu einem Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Radiologen gekommen sein, der von einem Heilpraktiker aus Köln (M.) überredet worden sein soll, einen radiologischen Befund zu fälschen. | Prinzipiell bedeutet jede Computertomographie eine hohe Strahlendosis. Daher muss von einer solchen Untersuchung eine hoher Nutzen ausgehen, der die Strahlenbelastung und auch die Kosten gerechtfertigt und die Entscheidung zur Untersuchung muß wohl erwogen werden. Die Belastung liegt bei etwa 4 milliSievert bei einer isolierten Schädeluntersuchung und entspricht in etwa der Gesamtdosis die ein Mensch auf Meereshöhe durch natürlich und künstliche Strahlung pro Jahr erhält. Eine Gesamtkörperuntersuchung ergibt die 5-fache Belastung von 20 mSv (5 Jahresdosen). Eine klassische AP-Aufnahme entspricht im Gegensatz dazu einer Belastung von nur etwa 0,1 mSv. In GNM-Kreisen ist es dagegen üblich auch bei banalen Erkrankungen eine CT-Untersuchung zu erwägen, was ein Verstoss gegen das ''Primum nil nocere''-Prinzip medizinischer Ethik ist. Da Radiologen prinzipiell nur nach gegebener Indikation untersuchen, kursieren in GNM-Kreisen die Namen von Radiologen (auch in Spanien), denen unterstellt wird ''großzügig'' präsentierte Indikationen zu akzeptieren von denen sie auch gleichzeitig finanziell profitieren. Nach Aussagen der Fernsehsendung Kontraste (ARD) soll es in diesem Zusammenhang zu einem Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Radiologen gekommen sein, der von einem Heilpraktiker aus Köln (M.) überredet worden sein soll, einen radiologischen Befund zu fälschen. |