Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie e.V.

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Die Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie e.V. (DGUHT e.V.) ist ein 1993 gegründeter deutscher Verein mit Sitz in Würzburg.[1] Im Eigenverständnis widmet sie sich der "Förderung von Wissenschaft und Forschung". Vereinsvorsitzender ist der Zahnarzt und Heilpraktiker Karlheinz Graf, Vizepräsident ist Karl-Heinz Weinisch. Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus Wilfried Kühling, Rainer Frentzel-Beyme, Albrecht Friedle, Manfred Hoffmann, Hermann Kruse, Bodo Kuklinski, Werner Maschewsky, Joachim Mutter, Klaus-Dietrich Runow, Hans Schweisfurth und Irene Witte. In der Vergangenheit war auch Claus Scheingraber vom Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V. (AEB) für die DGUHT tätig. Der AEB bildete Laien zum so genannten "Elektrobiologen" aus (nicht gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung), die von der Angst vor Mobilfunk profitierten.
Vereinsvorsitzender Graf aus Straubing ist Anhänger des alternativmedizinischen Konzepts der Existenz einer "Neuralgia Inducing Cavitational Osteonecrosis", welche von Zahnärzten und Kieferorthopäden als "Quacksalberei" bezeichnet wurde.[2][3]

Zusammen mit dem Verein Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V. (IGUMED), dem Deutschen Berufsverband der Umweltmediziner und dem Ökologischen Ärztebund ist die DGUHT Herausgeber der Zeitschrift Umwelt Medizin Gesellschaft (UMG).

Aktivitäten

  • Der Verein verbreitet unter anderem ungeachtet negativer wissenschaftlicher Befunde Meldungen, nach denen es durch Mobilfunk zu einer Zunahme chronischer Krankheiten komme. Der Verein verbreitete auch die Meldung, dass in Deutschland jeder vierte Einwohner ein geschädigtes Immun-, Nerven- oder Hormonsystem habe und jeder Dritte Allergiker sei.
  • Auch vertritt der Verein die Ansicht, dass es sich bei der Krankheitserfindung Kryptopyrrolurie um eine "in Vergessenheit geraten[e]" Krankheit handele.
  • Das Kochen mit Mikrowellenöfen führe zu "einer toxischen Denaturierung der Nahrung".[4] Der Verein beruft sich in diesem Zusammenhang auf eine Veröffentlichung des Schweizers Bernard H. Blanc und Hans Ulrich Hertel Anfang der 1990er Jahre, die 1998 in der Zeitschrift Journal of Natural Science der Sekte Universale Kirche erschien, von der sich Blanc später distanzierte.
  • Auf den Webseiten des Vereins findet sich eine "Ärztliche Erklärung zur Impfung 2014", die von den DGUHT-Mitgliedern Waldemar Bothe und Karl-Heinz Weinisch verfasst und eindeutig impfkritisch formuliert ist. 2019 folgte eine "Stellungnahme zur Einführung der Impfpflicht". Darin werden widerlegte Behauptungen von Andrew Wakefield zu Autismus als Folge von Impfungen unkommentiert übernommen. Laut der Stellungnahme führten Impfungen zu Krebs und zum "Absterben von Neuronen", neben weiteren genannten unerwünschten Wirkungen. Andrew Wakefield wurde die Approbation wegen "standeswidrigen Verhaltens" entzogen. 2004 wurde bekannt, dass Wakefield vor der Veröffentlichung seiner Hypothese in der Zeitschrift the lancet 55.000 £ von Anwälten erhalten hatte, die Eltern autistischer Kinder vertraten. Diese suchten Verbindungen zwischen Autismus und der Impfung, um Hersteller des Impfstoffes zu verklagen. Die Gelder waren weder den Mitautoren noch der Zeitschrift bekannt gewesen. Daraufhin traten zehn der dreizehn Autoren des Artikels von diesem zurück. Im Februar 2010 wurde der Artikel von The Lancet zurückgezogen. In mehreren Fachartikeln wurden Wakefields Ansichten widerlegt. Es gibt aktuell keinen Beleg dafür dass Impfungen Autismus hervorrufen.

Weblinks

  • www.dguht.de

Quellennachweise

  1. Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie (DGUHT) e. V. Bergstr. 32, D-73098 Rechberghausen
    Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie e.V., Würzburg
    Geschäftsstelle
    Talstr. 10-1
    D-73117 Wangen
    Registergericht: Amtsgericht Würzburg, Registernummer: 1478
  2. Follmar KE: Taking a stand against fraud and quackery in dentistry, J. Am Coll Dent, vol 70, 3, Seiten 4–5 (2003). PMID=14977370
  3. Bouquot JE, McMahon RE: Charlatans in dentistry: ethics of the NICO wars, J Am Coll Dent, vol 70, 3, Seiten 38–41 (2003). PMID=14977380
  4. Zitat:
    20/6/2014
    Das Zubereiten von Speisen mit der Mikrowelle führt zu einer toxischen Denaturierung der Nahrung.
    Dr. Hertel und Prof. Blanc konnten Anfang der 90-er Jahre zeigen, dass im Blut pathologische (krankmachende) Stoffwechselprodukte entstehen, die bei langzeitiger Aufnahme von Mikrowellennahrung auch zu Organschäden führen können. Von einer Verwendung der Mikrowelle als Kochgelegenheit muss daher dringend abgeraten werden. Die bio-physikalischen Auswirkungen auf den Menschen können gesundheitliche Schäden auslösen.