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Die [[Homöopathie|homöopathische]] '''Arzneimittelprüfung''' (AMP) ist die Austestung homöopathischer Mittel an als gesund angenommenen Probanden und Probandenkollektiven. Aus der Beobachtung an diesen Personen und den auftretenden ''Symptomen'' leiten Homöopathen das Einsatzprofil homöopathischer Mittel ab. Die Beobachtungen werden in eigenen Vezeichnissen notiert die als Arzneimittellehren bezeichnet werden. Auf diese Arzneimittellehren stützt man sich dann in Folge bei der Mittelfindung. Einzelnen homöopathischen Mitteln wird ein sogenanntes ''Arzneimittelbild'' zugeordnet.
 
Die [[Homöopathie|homöopathische]] '''Arzneimittelprüfung''' (AMP) ist die Austestung homöopathischer Mittel an als gesund angenommenen Probanden und Probandenkollektiven. Aus der Beobachtung an diesen Personen und den auftretenden ''Symptomen'' leiten Homöopathen das Einsatzprofil homöopathischer Mittel ab. Die Beobachtungen werden in eigenen Vezeichnissen notiert die als Arzneimittellehren bezeichnet werden. Auf diese Arzneimittellehren stützt man sich dann in Folge bei der Mittelfindung. Einzelnen homöopathischen Mitteln wird ein sogenanntes ''Arzneimittelbild'' zugeordnet.
 
Neben den Arzneimittellehren (auch ''(Materiae medicae) '' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen ''Repertorien'', die nach Symptomen sortiert sind.
 
Neben den Arzneimittellehren (auch ''(Materiae medicae) '' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen ''Repertorien'', die nach Symptomen sortiert sind.
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Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß dem Arzneimittelgesetz zu vergleichen. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel hervorgerufen werden können.
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Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtend. Die Richtlinie verlangt dabei den Aufdruck ''Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen'' auf den homöopathischen Präparaten.
    
==Durchführung==
 
==Durchführung==
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In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre.
 
In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre.
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Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker [[Potenzieren|Verdünnung]] ausprobiert und die beobachteten oder berichteten bzw geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei nicht das Mittel auf verblindete Weise mit einem [[Placebo]]mittel verglichen, auch fehlt in der Regel eine valide Randomisierung.
    
==Traumprüfung und Meditationsprüfung==
 
==Traumprüfung und Meditationsprüfung==
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