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==Aktivitäten zur Germanischen Neuen Medizin==
 
==Aktivitäten zur Germanischen Neuen Medizin==
Berbuer schrieb im Dezember 2002 die damalige deutsche Gesundheitsministerin Ulla Schmidt an und bat sie um Unterstützung in ihren Bemühungen zur ''großartigen Erkenntnis'' der GNM, die es ''ermöglicht die Ursachen aller Erkrankungen zu finden''. Nach Berbuer habe ''Kollege Hamer [...] die großartige Aufgabe erfüllt, 5 biologische Naturgesetze zu finden, die uns Gesundheit und Krankheit
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Berbuer schrieb im Dezember 2002 die damalige deutsche Gesundheitsministerin Ulla Schmidt an und bat sie um Unterstützung in ihren Bemühungen zur ''großartigen Erkenntnis'' der GNM, die es ''ermöglicht die Ursachen aller Erkrankungen zu finden''. Nach Berbuer habe ''Kollege Hamer [...] die großartige Aufgabe erfüllt, 5 biologische Naturgesetze zu finden, die uns Gesundheit und Krankheit eindeutig erklären.''. Daher solle die Gesundheitsministerin sich dafür einsetzen, Hamer eine ''befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu bewilligen'', damit er ''als Leiter einer Klinik die Richtigkeit seiner Theorie beweisen kann''.
eindeutig erklären.''. Daher solle die Gesundheitsministerin sich dafür einsetzen, Hamer eine ''befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu bewilligen'', damit er ''als Leiter einer Klinik die Richtigkeit seiner Theorie beweisen kann''.
      
Im Januar 2002 versuchte Berbuer in einer Anfrage an die Ärztekammer Freiburg (Antrag auf Zulassung zur Behandlung nach Kriterien der Neuen Medizin) zu eruieren, inwieweit sie die GNM an eigenen Patienten erproben könne. Sie ''fühle'', so schrieb sie, ''eine Gewissensverpflichtung, meinen Patienten die bestmögliche d.h. verifizierte Medizin nicht vorzuenthalten, wie es auch nach den Regeln der Ärztekammer die Pflicht eines jeden Arztes ist''. Die Ärztekammer Freiburg antwortete ihr mit dem Hinweis, dass ihr Anliegen mit der Freiheitsgarantie des § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung, wonach der ärztliche Beruf seiner Natur nach ein freier Beruf ist, nicht in Einklang zu bringen sei. Sprich: Jeder Arzt kann diese Methode innerhalb gesetzlicher Regeln anwenden. Berbuer antwortete im Februar 2002 wiederum der Ärztekammer mit der Ankündigung, sie werde die GNM ''selbstverständlich nach gründlicher Aufklärung des Patienten, in Zukunft anwenden''.
 
Im Januar 2002 versuchte Berbuer in einer Anfrage an die Ärztekammer Freiburg (Antrag auf Zulassung zur Behandlung nach Kriterien der Neuen Medizin) zu eruieren, inwieweit sie die GNM an eigenen Patienten erproben könne. Sie ''fühle'', so schrieb sie, ''eine Gewissensverpflichtung, meinen Patienten die bestmögliche d.h. verifizierte Medizin nicht vorzuenthalten, wie es auch nach den Regeln der Ärztekammer die Pflicht eines jeden Arztes ist''. Die Ärztekammer Freiburg antwortete ihr mit dem Hinweis, dass ihr Anliegen mit der Freiheitsgarantie des § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung, wonach der ärztliche Beruf seiner Natur nach ein freier Beruf ist, nicht in Einklang zu bringen sei. Sprich: Jeder Arzt kann diese Methode innerhalb gesetzlicher Regeln anwenden. Berbuer antwortete im Februar 2002 wiederum der Ärztekammer mit der Ankündigung, sie werde die GNM ''selbstverständlich nach gründlicher Aufklärung des Patienten, in Zukunft anwenden''.
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