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Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach „Erlass“ einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
 
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach „Erlass“ einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
 
:''..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..''
 
:''..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..''
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Beate Bahner wird im Internet als Mitglied der Initiative [[Anwälte für Aufklärung]] genannt.
 
==Kurzbiographie==
 
==Kurzbiographie==
 
Beate Bahner studierte Jura in Heidelberg und Genf. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit einer Fachanwaltskanzlei in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis ausgezeichnet.
 
Beate Bahner studierte Jura in Heidelberg und Genf. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit einer Fachanwaltskanzlei in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis ausgezeichnet.
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