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[[image:Beate Bahner Hans Tolzin 15 April 2020.jpg|Hans Tolzin in Aktion bei der nicht angemeldeten Versammlung in Heidelberg|thumb|360px]]
 
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[[image:Beate Bahner RT Deutsch 17 April 2020.jpg|Bericht beim russischen Staatssender [[RT Deutsch]] am 17. April 2020|thumb|360px]]
 
[[image:Beate Bahner RT Deutsch 17 April 2020.jpg|Bericht beim russischen Staatssender [[RT Deutsch]] am 17. April 2020|thumb|360px]]
[[image:Beate Bahner RT Deutsch April 2020.jpg|Irreführende Information von RT Deutsch zur Klägerin Beate Bahner, die explizit aber nicht genannt wird. Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik hatte nichts mit der Klage von Bahner zu tun|thumb|360]]
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[[image:Beate Bahner RT Deutsch April 2020.jpg|Irreführende Information von RT Deutsch zur Klägerin Beate Bahner, die explizit aber nicht genannt wird. Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik hatte nichts mit der Klage von Bahner zu tun|thumb|360px]]
 
'''Beate Ursula Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus auch als „Coronoia-Anwältin“ bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:  
 
'''Beate Ursula Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus auch als „Coronoia-Anwältin“ bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:  
 
:''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben..''.<ref>https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/</ref>  
 
:''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben..''.<ref>https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/</ref>  
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